QUID für Konfitüren
in Sekunden geprüft.
Wenn die Frucht im Produktnamen steht („Erdbeer-Konfitüre extra"), verlangt Artikel 22 LMIV eine Mengenkennzeichnung in Prozent auf dem Etikett — und die Konfitürenverordnung legt zusätzlich Mindest-Schwellen fest. Hier prüfst du beide auf einen Blick.
Quelle: Konfitürenverordnung Anlage 1 (Fassung ab 14.06.2026) · LMIV Artikel 22 (QUID)
Achtung: Der QUID-Wert auf dem Etikett bezieht sich nach Konfitürenverordnung auf 100 g Endprodukt, nicht auf 100 g Frucht-Einsatz vor dem Kochen. Verkochungsverluste sind also einzurechnen — was dieses Werkzeug über das Endgewicht abbildet.