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■ LMIV-Pflichtangaben lmiv

Schriftgröße auf Etiketten: die 1,2-mm-Regel

Art. 13 LMIV verlangt 1,2 mm x-Höhe für Pflichtangaben. Was x-Höhe heißt, wann 0,9 mm erlaubt sind und wie kleine Etiketten bestehen.

Von Sascha Ardeleanu · ·

Art. 13 LMIV schreibt für Pflichtangaben auf Lebensmitteletiketten eine Mindest-x-Höhe von 1,2 mm vor — gemessen am kleinen Buchstaben „x”, nicht an der Punktgröße und nicht an Großbuchstaben. Nur bei Verpackungen, deren größte Oberfläche unter 80 cm² liegt, sind 0,9 mm zulässig.

Die 1,2-mm-Regel ist klein genug, um im Layout übersehen zu werden, und hart genug, um im Audit teuer zu werden. Art. 13 LMIV verlangt, dass verpflichtende Informationen gut sichtbar, deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft angebracht sind. Anhang IV der VO (EU) 1169/2011 macht daraus eine messbare Mindestgröße: 1,2 mm x-Höhe. Bei kleinen Verpackungen mit größter Oberfläche unter 80 cm² sind 0,9 mm möglich.

Für Direktvermarkter ist das keine Designerfrage. Es betrifft Honigglas, Marmelade, Käse, Wurst, Eierkarton, Weinflasche, Saft, Sirup, Gewürzglas und Tiefkühlbeutel. Wenn Pflichtangaben zu klein sind, hilft auch ein inhaltlich korrektes Etikett nicht.

Art. 13 LMIV: Lesbarkeit ist Pflicht

Art. 13 Abs. 1 LMIV legt die Grundregel fest: Pflichtinformationen müssen an einer gut sichtbaren Stelle angebracht sein, deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft. Sie dürfen nicht verdeckt, undeutlich gemacht oder durch andere Angaben unterbrochen werden. Das betrifft die klassischen Pflichtangaben aus Art. 9 LMIV: Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis, Allergene, Nettofüllmenge, MHD oder Verbrauchsdatum, Lebensmittelunternehmer, Ursprungsangaben, Gebrauchsanleitung, Alkoholgehalt und Nährwertdeklaration, soweit relevant.

Anhang IV definiert dann die x-Höhe. Gemeint ist die Höhe des kleinen Buchstabens “x” einer Schrift. Nicht die Punktgröße. Nicht die Höhe eines großen “H”. Nicht die Gesamtgröße inklusive Ober- und Unterlängen. Genau hier passieren die meisten Fehler: Ein Etikett wird in 7 oder 8 pt gestaltet, der Designer sagt “das ist doch lesbar”, aber die konkrete Schrift hat eine niedrige x-Höhe und fällt formal unter die Schwelle.

Die Regel ist seit LMIV-Anwendung etabliert; die Recherche fand keine neue 2026-Reform. Trotzdem bleibt sie 2026 relevant, weil immer mehr Hofprodukte sehr kleine, ästhetische Etiketten verwenden und gleichzeitig mehr Pflichttext tragen: Allergene, Nährwerte, Bio-Code, Herkunft, QR-Hinweise, Lagerbedingungen.

1,2 mm, 0,9 mm und die 80-cm²-Grenze

Der Standardwert lautet: mindestens 1,2 mm x-Höhe. Die Ausnahme lautet: mindestens 0,9 mm x-Höhe, wenn die größte Oberfläche der Verpackung oder des Behältnisses weniger als 80 cm² beträgt. Diese Fläche ist nicht automatisch die Etikettenfläche. Bei Glas, Flasche oder Dose kann die Ermittlung praktisch schwierig sein; im Grenzfall sollte der Betrieb die Berechnung dokumentieren und mit der Lebensmittelaufsicht abstimmen.

Sehr kleine Verpackungen unter 10 cm² können nach Art. 16 LMIV reduzierte Pflichtangaben auf der Verpackung haben; bestimmte Informationen müssen dann anderweitig bereitgestellt werden. Das ist kein Freibrief für Mikroschrift. Es ist ein Sonderfall für wirklich kleine Oberflächen. Bei typischen Hofladen-Gläsern, Wurstbeuteln oder Eierkartons wird eher die 1,2-mm-Regel oder die 0,9-mm-Ausnahme relevant sein.

Praxisbeispiel Honigglas 250 g: Das Rücketikett wirkt klein, aber die größte Oberfläche des Glases kann über 80 cm² liegen. Dann helfen 0,9 mm nicht. Praxisbeispiel Mini-Gewürzglas: Unter 80 cm² kann möglich sein, aber Zutaten, Allergene und Nettofüllmenge müssen trotzdem lesbar bleiben.

Warum Großbuchstabenhöhe nicht reicht

Viele Etikettenprüfungen scheitern an einem Messmissverständnis. Eine Schrift kann hohe Großbuchstaben und ein kleines, gedrungenes “x” haben. Dann sieht “BIO” oder “HOF” groß aus, während das Zutatenverzeichnis zu klein ist. Die LMIV schaut auf die x-Höhe, weil Fließtext überwiegend aus Kleinbuchstaben besteht und genau dort die Lesbarkeit entsteht.

Kritisch sind Schreibschriften, Kondensschriften, sehr leichte Schriftschnitte, Schriften mit niedriger Mittellinie und hohe Kontraste zwischen dünnen und dicken Linien. Auch eine formal ausreichend große x-Höhe kann praktisch schlecht lesbar sein, wenn der Kontrast schwach ist: Gold auf Beige, Grau auf Transparentfolie, Weiß auf hellem Foto, grüne Schrift auf braunem Kraftpapier.

Deshalb sollten Pflichtangaben nicht in der Markenschrift gesetzt werden, wenn diese nur für Überschriften taugt. Die robuste Lösung ist eine neutrale, gut lesbare Schrift für Pflichtangaben, ausreichend Zeilenabstand, schwarzer oder sehr dunkler Text auf hellem Grund und keine Pflichtangaben über Bildmotiven.

Kleine Etiketten praktisch lösen

Die erste Regel: Pflichttext nicht mit Marketingtext konkurrieren lassen. Wenn das Etikett zu klein ist, ist selten die LMIV das Problem; meistens ist zu viel freiwillige Kommunikation auf zu wenig Fläche. Claim, Hofgeschichte, Rezeptidee und Siegel dürfen die Pflichtangaben nicht verdrängen.

Mögliche Lösungen:

Klappetikett. Besonders bei Gewürzen, Sirup, Kosmetik-nahen Nebenprodukten und mehrsprachigen Etiketten sinnvoll. Pflichtangaben bleiben physisch am Produkt, ohne dass alles auf eine winzige Rückseite muss.

Anhänger. Bei Flaschen, Geschenksets oder unregelmäßigen Verpackungen kann ein Anhänger helfen, solange er dauerhaft genug zugeordnet ist und nicht beim Verkauf abfällt.

Zweitlabel. Frontetikett für Marke und Verkehrsbezeichnung, Rücketikett für Pflichtangaben. Wichtig: Pflichtangaben müssen beim Kauf zugänglich sein.

Größere Standardverpackung. Manchmal ist die wirtschaftlichste Compliance-Lösung nicht ein kompliziertes Etikett, sondern ein etwas größeres Glas oder eine breitere Banderole.

Mehrsprachigkeit auslagern. Wenn mehrere Märkte bedient werden, besser getrennte Sprachversionen drucken oder Klappetikett nutzen, statt vier Sprachen in 0,7 mm zu pressen.

Produktgruppen mit hohem Risiko

Wurst ist riskant, weil viele Pflichtinformationen zusammenkommen: Zutaten, Allergene, Zusatzstoffe, Lagerbedingungen, Verbrauchsdatum oder MHD, Charge und oft Identitätskennzeichen. Der Cornerstone Wurst-Etiketten für Direktvermarkter zeigt, warum gerade Vakuumbeutel und Gläser schnell voll werden.

Wein ist seit der Reform 2024 heikler geworden: Energieangabe, Allergene und QR-Code-Hinweis müssen physisch lesbar bleiben, auch wenn Zutaten und Nährwerte elektronisch bereitgestellt werden. Details stehen in Wein-Etiketten Reform 2024.

Bio-Produkte brauchen zusätzlich Kontrollstellencode und Herkunftsangabe in Zusammenhang mit dem EU-Bio-Logo. Wenn diese Angaben formal vorhanden, aber praktisch unlesbar sind, ist das kein sauberer Bio-Auftritt. Der Bio-Schwerpunkt steht in Bio-Logo und Bio-Kennzeichnung im Hof.

QUID-Produkte wie Fruchtaufstriche, Fleischzubereitungen oder ausgelobte Spezialitäten tragen zusätzlich Mengenkennzeichnungen, wenn eine Zutat namensgebend oder hervorgehoben ist. Mehr dazu im Cornerstone QUID-Berechnung mit Beispielen.

Audit-Check vor dem Druck

Vor dem Druck sollte jedes Etikett in Originalgröße geprüft werden. Nicht am Bildschirm bei 140 Prozent Zoom, sondern als Ausdruck oder Proof auf dem späteren Material. Miss die x-Höhe einer typischen Kleinbuchstabenzeile. Prüfe Kontrast bei Ladenlicht. Prüfe, ob Pflichtangaben durch Falz, Rundung, Deckel, Clip, Banderole oder Geschenkverpackung verdeckt werden.

Ein kurzer Freigabevermerk reicht: Datum, Produkt, Etikettenversion, gemessene Mindest-x-Höhe, verwendete Schrift, Entscheidung 1,2 mm oder 0,9 mm, Name der freigebenden Person. Das wirkt pedantisch, spart aber im Audit Diskussionen. Wenn später ein Etikettenfehler auftaucht, zeigt diese Dokumentation, dass der Betrieb strukturiert geprüft hat.

Die 1,2-mm-Regel ist kein Designfeind. Sie zwingt nur zur Priorität: Pflichtangaben zuerst lesbar, dann Marke. Ein Etikett, das schön aussieht und im Audit besteht, entsteht nicht durch kleinere Schrift, sondern durch bessere Flächenentscheidung.

Häufige Fragen

Reicht 8 pt Schrift auf Lebensmitteletiketten?
Nicht automatisch. Entscheidend ist die x-Höhe in Millimetern nach Anhang IV LMIV. Zwei Schriften mit 8 pt können unterschiedliche x-Höhen haben.
Wann darf ich 0,9 mm verwenden?
Wenn die größte Oberfläche der Verpackung oder des Behältnisses weniger als 80 cm² beträgt. Diese Grenze sollte vor dem Druck konkret nachgemessen und dokumentiert werden.
Gilt die Mindestgröße auch für Bio-Code und Allergene?
Ja, soweit es Pflichtinformationen sind. Allergene müssen zusätzlich im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden; der Bio-Kontrollstellencode muss lesbar bleiben.
Was mache ich bei sehr kleinen Etiketten?
Prüfe Klappetikett, Anhänger, größere Rückseite, Zweitlabel oder reduzierte Pflichtangaben nach `Art. 16 LMIV`. Die Behörde sollte bei Grenzfällen früh eingebunden werden.

Quellen

  1. VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) - Art. 13 und Anhang IV
  2. EU-Rechnungshof Sonderbericht 2024 - Lebensmittelkennzeichnung
  3. Landwirtschaftskammer Österreich - Musteretiketten Marmelade

Eigene Beobachtung: Der harte Messanker steht in Anhang IV der LMIV: Standard sind 1,2 mm x-Höhe, bei Verpackungen oder Behältnissen mit größter Oberfläche unter 80 cm² sind 0,9 mm möglich; gemessen wird die Höhe des kleinen "x", nicht die Punktgröße und nicht die Großbuchstabenhöhe.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Vor Druckfreigabe einer neuen Etiketten-Serie empfehlen wir eine Prüfung durch deine zuständige Lebensmittelaufsicht oder einen Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Verordnungen: 7. Mai 2026.