Mehlwürmer müssen im Zutatenverzeichnis mit deutschem und lateinischem Namen plus Darreichungsform stehen — zum Beispiel „getrocknete Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)”. Dazu kommt ein Pflicht-Allergenhinweis für Krebs-, Weichtier- und Hausstaubmilben-Allergiker, der in unmittelbarer Nähe zum Zutatenverzeichnis stehen muss.
Das ist die Kurzfassung. Wenn du selbst ein Produkt mit Mehlwurm herstellst oder eine zugekaufte Zutat mit Mehlwurm-Anteil verarbeitest, brauchst du die genauen Wortlaute und die Rechtsgrundlage dahinter. Beides bekommst du hier — geprüft an den Zulassungsverordnungen und an amtlichen Quellen, zum Kopieren aufs eigene Etikett. Den Überblick über alle zugelassenen Insektenarten findest du im Ratgeber Insekten in Lebensmitteln: Kennzeichnung — dieser Artikel hier geht beim Mehlwurm in die Tiefe.
Wie müssen Mehlwürmer im Zutatenverzeichnis stehen?
Die Zulassungsverordnung DVO (EU) 2022/169 schreibt die Bezeichnung wörtlich vor. Je nach Form der Zutat heißt es im Zutatenverzeichnis:
- „gefrorene Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)”
- „getrocknete Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)”
- „pulverförmige Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)”
Drei Bausteine stecken in jeder dieser Angaben: die Darreichungsform (gefroren, getrocknet, pulverförmig), der deutsche Name (Mehlwürmer) und der lateinische Artname in Klammern (Larven von Tenebrio molitor). Alle drei sind Pflicht. Nur „Insektenmehl” oder nur „Proteinpulver” zu schreiben reicht nicht — der Kunde muss auf einen Blick erkennen, dass Insekten enthalten sind.
Die Zutat steht an der Stelle im Zutatenverzeichnis, die ihrem Gewichtsanteil entspricht. Das ist die normale Reihenfolge-Regel der LMIV, die für jede Zutat gilt. Wie du ein Zutatenverzeichnis insgesamt richtig aufbaust, erklärt der Ratgeber Lebensmittel-Etiketten nach LMIV erstellen.
Ein Praxisbeispiel: Du backst Kekse und setzt Mehlwurm-Pulver ein. Im Zutatenverzeichnis könnte dann stehen: „Weizenmehl, Butter, Zucker, pulverförmige Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor), Eier, Backpulver”. Der Mehlwurm-Anteil steht dort, wo er mengenmäßig hingehört — nicht versteckt am Ende und nicht unter einem Fantasienamen.
Welcher Allergenhinweis ist Pflicht — und wo muss er stehen?
Das ist der Punkt, den viele übersehen. Mit dem Eintrag im Zutatenverzeichnis ist es nicht getan. Die Zulassung schreibt zusätzlich einen eigenen Allergenhinweis vor. Der amtliche Wortlaut:
„Zutat kann bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen hervorrufen.”
Diesen Satz kannst du so übernehmen. Wichtig ist auch der Ort: Der Hinweis muss in unmittelbarer Nähe zum Zutatenverzeichnis stehen. Ein Hinweis irgendwo auf der Rückseite, getrennt vom Zutatenverzeichnis, erfüllt die Vorgabe nicht. Praktisch heißt das: direkt unter oder neben die Zutatenliste setzen.
Der Hintergrund ist eine Kreuzallergie. Wer auf Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch reagiert, kann auch auf Mehlwürmer reagieren. Genau davor soll der Hinweis warnen. Mehlwürmer selbst stehen dabei nicht auf der Liste der 14 Hauptallergene der LMIV — die Hinweispflicht kommt aus der Novel-Food-Zulassung, nicht aus dem Allergen-Anhang. Wie die 14 LMIV-Allergene auf dem Etikett hervorgehoben werden, zeigt der Ratgeber Allergene auf Etiketten.
Für dein Etikett bedeutet das zwei getrennte Pflichten: erstens die korrekte Bezeichnung im Zutatenverzeichnis, zweitens der Warnhinweis daneben. Fehlt einer der beiden Teile, ist das Etikett fehlerhaft.
Welche Verordnung gilt für Mehlwürmer: 2021/882 oder 2022/169?
Beide — und genau das wird in vielen Ratgebern verwischt. Der Mehlwurm wurde in zwei Stufen zugelassen:
| Verordnung | Zugelassene Form | Gültig ab | Antragsteller |
|---|---|---|---|
| DVO (EU) 2021/882 | getrocknete Larve von Tenebrio molitor | 22.06.2021 | EAP Group / Agronutris |
| DVO (EU) 2022/169 | gefrorene, getrocknete und pulverförmige Mehlwürmer | 01.03.2022 | Fair Insects BV |
Die erste Zulassung von 2021 war zugleich die erste Insekten-Zulassung der EU überhaupt und deckte nur die getrocknete Larve ab. Die zweite Verordnung vom 08.02.2022 erweiterte das Spektrum um die gefrorene und die pulverförmige Form.
Warum ist der Unterschied wichtig? Weil jede Verordnung ihre eigenen Verwendungsbedingungen, Lebensmittelkategorien und Bezeichnungs-Wortlaute festlegt. Wer Mehlwurm-Pulver einsetzt, arbeitet auf Basis der 2022er-Verordnung — und übernimmt deren Wortlaut „pulverförmige Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)”. Wer sich nur an der 2021er-Zulassung orientiert, übersieht die Formen, die erst 2022 dazukamen. Für getrocknete Mehlwürmer, die ausschließlich unter der ursprünglichen Zulassung DVO (EU) 2021/882 in Verkehr gebracht werden, gilt der Bezeichnungs- und Allergenhinweis-Wortlaut aus deren eigenem Anhang — nicht automatisch der Wortlaut aus der späteren Verordnung 2022/169.
Der rechtliche Rahmen über beiden Verordnungen ist die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. Sie gilt seit dem 01.01.2018 und sagt: Insekten sind neuartige Lebensmittel. Ohne Einzelzulassung und Eintrag in die Unionsliste (EU) 2017/2470 dürfen sie nicht verkauft werden. Die Zulassung gilt dabei strikt pro Art, Form und Verwendung.
Werden Mehlwürmer heimlich in Lebensmittel gemischt?
Nein — und dieser Mythos hält sich hartnäckig. Die EU-Kommission stellt ausdrücklich klar: Verbraucher müssen selbst entscheiden können, ob sie Insekten kaufen. Deshalb gilt die volle Deklarationspflicht ohne Ausnahme. Ein Produkt mit Mehlwurm-Anteil muss die Zutat mit deutschem und lateinischem Namen nennen, dazu kommt der Allergenhinweis.
Wer als Hersteller Mehlwürmer einsetzt und das verschleiert, verstößt gegen die Kennzeichnungsvorgaben der Zulassungsverordnung und gegen das Irreführungsverbot der LMIV. Das Argument „die mischen das heimlich unter” beschreibt also keinen legalen Zustand, sondern einen Rechtsverstoß, der bei Kontrollen auffliegt.
Für dich als Direktvermarkter ist das sogar ein Verkaufsargument: Du kennst deine Zutaten und kannst Kundenfragen klar beantworten. Wer Fertigzutaten wie Backmischungen oder Proteinmischungen zukauft, sollte deren Zutatenlisten lesen — enthält ein Vorprodukt Mehlwurm-Anteile, müssen die auf deinem Endprodukt-Etikett weiterdeklariert werden.
Gibt es eine Bagatellgrenze bei der Kennzeichnung?
Nein. Für die Kennzeichnung gibt es keine Mindestmenge, ab der die Pflicht erst greift. Jede Menge Mehlwurm im Produkt muss ins Zutatenverzeichnis — auch ein kleiner Anteil, der über eine zugekaufte Mischung ins Produkt kommt.
Davon zu trennen sind die Höchstmengen. Die Unionsliste legt je Insektenart fest, in welchen Lebensmittelkategorien die Zutat eingesetzt werden darf und bis zu welchem Anteil. Die getrocknete Larve ist zum Beispiel als ganze Larve, gemahlen oder als Zutat in bestimmten Produkten wie Nudeln, Keksen oder Snacks zugelassen — die genauen Grenzen sind je Produktkategorie unterschiedlich und stehen in der Unionsliste. Pauschale Prozentwerte aus dem Internet solltest du nicht übernehmen, sondern die Kategorie deines Produkts direkt in der Liste nachschlagen.
Kurz gesagt: Höchstmengen begrenzen den Einsatz, nicht die Kennzeichnung. Kennzeichnen musst du immer.
Was gilt, wenn du als Direktvermarkter selbst Mehlwurm-Produkte herstellen willst?
Einfach loslegen geht nicht. Die Zulassungen gelten strikt pro Form und Lebensmittelkategorie. Bevor du ein Produkt mit Mehlwurm entwickelst, stehen drei Prüfschritte an:
Erstens: Form prüfen. Ist die Form, die du einsetzen willst (gefroren, getrocknet, Pulver), von einer der beiden Verordnungen abgedeckt? Für Mehlwürmer ja — aber nur in diesen Formen.
Zweitens: Produktkategorie prüfen. Steht deine Produktart in den zugelassenen Lebensmittelkategorien der Unionsliste (EU) 2017/2470? Nudeln, Backwaren und Snacks sind je nach Zulassung abgedeckt — aber nicht jede Kategorie. Die Kategorie muss zur konkreten Verordnung passen.
Drittens: Bezugsquelle prüfen. Die Zulassungen wurden auf Antrag bestimmter Unternehmen erteilt. Kaufe Mehlwurm-Zutaten nur von Lieferanten, die dir die Verkehrsfähigkeit in der EU belegen können, und hebe die Unterlagen auf. Die Rückverfolgbarkeit gilt für Insektenzutaten wie für alles andere — die Loskennzeichnung ist dabei ein Baustein.
Im Zweifel gilt: vorab die zuständige Lebensmittelbehörde fragen. Das kostet einen Anruf und erspart dir ein Produkt, das du wieder vom Markt nehmen musst.
Zur Einordnung: Neben dem Mehlwurm sind derzeit nur drei weitere Insektenarten in der EU als Lebensmittel zugelassen — Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), Hausgrille (Acheta domesticus) und Getreideschimmelkäfer/Buffalowurm (Alphitobius diaperinus). Alles andere ist nicht verkehrsfähig. Die Details zu allen vier Arten stehen im Überblicksartikel Insekten in Lebensmitteln: Kennzeichnung.
Textbausteine zum Übernehmen: So sieht das korrekte Etikett aus
Zum Schluss die beiden Pflicht-Bausteine noch einmal kompakt, so wie sie aufs Etikett gehören.
Baustein 1 — Zutatenverzeichnis (Form je nach Zutat wählen):
- „gefrorene Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)”
- „getrocknete Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)”
- „pulverförmige Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)”
Position: an der Stelle, die dem Gewichtsanteil entspricht, in absteigender Reihenfolge wie jede andere Zutat.
Baustein 2 — Allergenhinweis (Wortlaut übernehmen):
„Zutat kann bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen hervorrufen.”
Position: in unmittelbarer Nähe zum Zutatenverzeichnis.
Dazu kommen die üblichen Pflichtangaben, die jedes Etikett braucht — Bezeichnung, Nettofüllmenge, Haltbarkeitsdatum, Unternehmensangaben, Nährwertdeklaration, Loskennzeichnung. Der Mehlwurm-Anteil ändert an diesen Grundregeln nichts, er kommt als zusätzliche Anforderung obendrauf.
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