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■ LMIV-Pflichtangaben lmiv

Nettofüllmenge auf dem Etikett: Mengenangabe richtig machen

Nettofüllmenge bei Fertigpackungen richtig kennzeichnen: wann sie Pflicht ist, Angabe in g/kg/ml/l, Mindest-Ziffernhöhe gestaffelt, Abtropfgewicht, e-Zeichen und Toleranzen.

Von Sascha Ardeleanu · ·

Die Nettofüllmenge zeigt, wie viel wirklich in der Packung steckt. Bei abgepackter Ware ist sie Pflicht. Du gibst sie in Gramm oder Kilogramm an, bei Flüssigem in Milliliter oder Liter. Die Ziffern haben eine Mindesthöhe, je nach Menge gestaffelt. Lose Ware am Stand braucht dagegen keine Mengenangabe auf dem Etikett.

Klingt simpel. In der Praxis stolpern viele Direktvermarkter genau hier. Mal fehlt die Einheit, mal sind die Ziffern zu klein, mal steht bei Gurken im Glas kein Abtropfgewicht. Dieser Ratgeber geht die Punkte der Reihe nach durch. Alle Werte sind an den Gesetzen geprüft, nicht geschätzt.

Wann ist die Nettofüllmenge auf dem Etikett Pflicht?

Die Pflicht hängt an einem Begriff: der Fertigpackung. Eine Fertigpackung ist Ware, die du abpackst, wenn der Kunde nicht dabei ist. Der Inhalt steckt fest in der Hülle. Der Kunde kann die Menge nicht verändern, ohne die Packung zu öffnen. Genau dann gilt die Pflicht.

Ein Glas Marmelade mit Deckel ist eine Fertigpackung. Eine Flasche Saft mit Schraubverschluss auch. Ein vorab verpacktes Stück Käse im Beutel ebenso. Bei all dem muss die Nettofüllmenge aufs Etikett.

Auch das EU-Recht sagt das klar. Die LMIV nennt die Nettofüllmenge in Artikel 9 als Pflichtangabe. Artikel 23 und Anhang IX legen fest, wie du sie schreibst. Beides greift für vorverpackte Lebensmittel.

Es gibt eine kleine Grenze nach unten. Liegt die Menge unter 5 Gramm oder unter 5 Millilitern, darfst du die Angabe weglassen. Das betrifft etwa winzige Proben oder eine einzelne Gewürzportion. Gewürze und Kräuter sind hier sogar ganz frei. Alles darüber braucht die Angabe.

Wichtig ist das Wort netto. Gemeint ist der Inhalt ohne das Glas, ohne die Flasche, ohne den Deckel. Das leere Gewicht der Verpackung, die Tara, zählt nicht mit. Du wiegst also nur das Lebensmittel selbst.

Welche Ware ist von der Pflicht ausgenommen?

Lose Ware fällt nicht unter die Regel. Schneidest du am Marktstand frischen Käse ab und wiegst vor den Augen des Kunden, ist das keine Fertigpackung. Hier zählt der Preis je Kilo an der Waage. Eine Nennfüllmenge auf einem Etikett brauchst du nicht.

Das Gleiche gilt für offene Wurst, für Gemüse aus der Kiste, für Eier aus dem Korb. Du verkaufst nach Gewicht oder nach Stück direkt am Tresen. Der Kunde sieht die Menge entstehen.

Verpackst du dieselbe Ware aber schon vorher im Hof in Beutel oder Schale, kippt es um. Aus loser Ware wird eine Fertigpackung. Dann brauchst du die Mengenangabe wieder. Den Unterschied zwischen offenem Verkauf und Vorverpacktem vertieft der Ratgeber Hofladen-Etiketten für Direktvermarkter.

In welcher Einheit gebe ich die Menge an: g, kg, ml oder l?

Die Einheit hängt vom Zustand des Lebensmittels ab. Festes wiegst du. Flüssiges misst du im Volumen.

Feste Ware nennst du in Gramm oder Kilogramm. Marmelade, Käse, Wurst, Honig, Mehl: alles in Gramm oder Kilogramm. Honig ist zwar zähflüssig, gilt aber als feste Ware und wird gewogen. Du schreibst also 500 g und nicht 500 ml.

Flüssige Ware nennst du im Volumen. Saft, Sirup, Essig, Öl, Likör: alles in Milliliter, Zentiliter oder Liter. Eine Flasche Saft trägt zum Beispiel 0,75 l oder 750 ml.

Eine feste Regel zur Wahl der Einheit: Unter 1000 Gramm nimmst du Gramm, ab 1000 Gramm Kilogramm. Unter 1000 Millilitern nimmst du Milliliter oder Zentiliter, ab 1000 Millilitern Liter. So bleibt die Zahl gut lesbar. Schreib also lieber 750 g statt 0,75 kg.

Hinter die Zahl gehört das Einheitenzeichen. Also g, kg, ml, cl oder l. Ein Wort wie Gramm musst du nicht ausschreiben. Komma statt Punkt ist im Deutschen üblich, etwa 1,5 l. Halte die Schreibweise auf all deinen Etiketten gleich.

Wie groß müssen die Ziffern der Füllmenge sein?

Hier wird es konkret. Die Höhe der Ziffern ist gesetzlich gestaffelt. Je mehr drin ist, desto größer muss die Zahl sein. Diese Staffel steht in der Fertigpackungsverordnung, in § 38. Gemessen wird die Höhe der Ziffern.

So sieht die Staffel aus:

  • 5 bis 50 g oder ml: mindestens 2 mm
  • mehr als 50 bis 200 g oder ml: mindestens 3 mm
  • mehr als 200 bis 1000 g oder ml: mindestens 4 mm
  • mehr als 1000 g oder ml: mindestens 6 mm

Ein Beispiel macht es klar. Dein Glas Marmelade hat 250 g. Damit landest du in der Stufe über 200 bis 1000. Die Ziffern müssen also mindestens 4 mm hoch sein. Eine kleine 50-ml-Probe braucht dagegen nur 2 mm.

Bei Sammelpackungen gilt ein eigener Wert. Packst du mehrere Einheiten in eine größere Hülle, müssen die Zahlen dort mindestens 4 mm hoch sein.

Achtung: Diese Höhe gilt nur für die Füllmenge. Für die anderen Pflichtangaben gilt eine eigene Regel. Dort zählt die x-Höhe der Schrift, also 1,2 mm oder bei kleinen Packungen 0,9 mm. Das sind zwei verschiedene Maße. Mehr dazu steht im Beitrag 0,9 mm oder 1,2 mm: Schriftgröße bei kleinen Packungen. Bring die beiden Werte nicht durcheinander.

Praktisch heißt das: Setz die Füllmenge nicht zu klein. Bei einem 250-g-Glas reicht eine winzige Zahl nicht. Lieber prüfst du die Höhe mit dem Lineal, bevor du druckst.

Was gilt beim Abtropfgewicht von Aufgussware?

Manche Lebensmittel schwimmen in einer Flüssigkeit. Die Flüssigkeit ist dabei nur Beiwerk, kein Teil, den man üblicherweise mitisst. Beispiele sind Essiggurken im Sud, Oliven in Lake, Schafskäse in Salzlake, eingelegte Antipasti.

Bei solcher Aufgussware reicht die Gesamtmenge nicht. Du nennst zwei Zahlen. Erstens die Gesamtfüllmenge, also Inhalt plus Flüssigkeit. Zweitens das Abtropfgewicht des festen Teils. So sieht der Kunde, wie viel feste Ware er wirklich bekommt.

Das ist auch im EU-Recht so geregelt. Anhang IX der LMIV verlangt das Abtropfgewicht, wenn fester Inhalt in einer Aufgussflüssigkeit liegt. Ein Glas könnte zum Beispiel tragen: 330 g, Abtropfgewicht 200 g.

Genau hier rechnet die Verbraucherzentrale gern nach. In einem Fall lag das Abtropfgewicht bei 165 statt 200 Gramm. Das waren 17,5 Prozent zu wenig. So viel Abweichung deckt keine Toleranz mehr. Wer die feste Menge knapp füllt, fällt schnell auf.

Was bedeutet das e-Zeichen, und brauche ich es?

Das e-Zeichen ist ein kleines, geschwungenes e. Du findest es oft direkt neben der Mengenangabe, etwa als 500 g e. Viele halten es für eine Pflicht. Das ist es nicht.

Das e-Zeichen ist freiwillig. Es ist ein Versprechen des Abfüllers. Mit dem e sagst du: Ich halte die EU-Regeln zur Füllmenge ein, im Schnitt stimmt die Menge, und ich stelle mich der Kontrolle durch die Eichbehörde. Es ist also ein Gütesiegel für ehrliche Mengen.

Der Vorteil liegt im Handel über Grenzen. Ein Glas mit dem e-Zeichen darf in jedem EU-Land verkauft werden, ohne dass dort noch einmal die Menge geprüft wird. Für einen Hofladen, der nur regional verkauft, bringt das wenig. Lass es ruhig weg, wenn du es nicht brauchst.

Wer das e setzt, muss aber liefern. Das Zeichen muss mindestens 3 mm hoch sein und im selben Sichtfeld wie die Mengenangabe stehen. Und du musst die Toleranzen sauber einhalten und die Füllung dokumentieren. Setz das e also nur, wenn du die Mengen wirklich im Griff hast.

Wie viel darf eine Packung zu wenig haben?

Niemand füllt jedes Glas auf das Gramm genau. Das weiß auch der Gesetzgeber. Darum gibt es Toleranzen. Sie stehen in der Fertigpackungsverordnung und beruhen auf dem Mess- und Eichgesetz. Drei Grundsätze tragen das System.

Erstens der Mittelwert. Im Schnitt über die ganze Charge muss die volle Menge drin sein. Ein zu leichtes Glas darf ein zu volles also ausgleichen.

Zweitens die erlaubte Minusabweichung, die Fachleute TU1 nennen. Einzelne Packungen dürfen ein Stück unter der Nennfüllmenge liegen. Wie viel, sagt diese Staffel:

  • 5 bis 50 g oder ml: 9 Prozent
  • 50 bis 100 g oder ml: 4,5 g oder ml
  • 100 bis 200 g oder ml: 4,5 Prozent
  • 200 bis 300 g oder ml: 9 g oder ml
  • 300 bis 500 g oder ml: 3 Prozent
  • 500 bis 1000 g oder ml: 15 g oder ml
  • 1000 bis 10000 g oder ml: 1,5 Prozent

Drittens die harte Grenze, genannt TU2. Sie ist das Doppelte des oberen Werts. Höchstens 2 von 100 Packungen dürfen so weit darunter liegen. Tiefer als TU2 darf keine Packung. Solche Ware ist nicht mehr verkehrsfähig.

Ein Beispiel mit 1000 Gramm. Der erlaubte Wert sind 1,5 Prozent, also 15 Gramm. Einzelne Packungen dürfen bis 985 Gramm runter. Nur 2 Prozent dürfen bis zur doppelten Grenze, also bis 970 Gramm. Unter 970 Gramm ist Schluss.

Eine Besonderheit gilt beim Abtropfgewicht. Dort ist die harte Grenze nicht das Doppelte, sondern das Dreifache der erlaubten Abweichung. Der feste Teil schwankt eben stärker.

Der Verbraucherschutz sieht das Mittelwert-Prinzip kritisch. Aus seiner Sicht sollte in jeder Packung mindestens die genannte Menge stecken. Rechtlich gilt aber der Schnitt. Für dich heißt das: Füll lieber etwas großzügiger. Dann bist du immer auf der sicheren Seite und gerätst bei einer Kontrolle nicht in die Klemme.

Welche Gesetze stecken dahinter?

Drei Regelwerke greifen ineinander. Das ist gut zu wissen, falls dich ein Prüfer fragt.

Das Mess- und Eichgesetz, kurz MessEG, ist das Dach. Sein § 43 stellt die Grundforderungen an Fertigpackungen. Die Mess- und Eichverordnung und vor allem die Fertigpackungsverordnung füllen die Details: die Schriftgröße in § 38, die Toleranzen bei der Füllung. Die Kontrolle übernehmen die Eichämter der Länder, etwa der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen.

Die LMIV ist das EU-Recht zur Kennzeichnung. Sie sagt, dass die Nettofüllmenge überhaupt aufs Etikett muss und in welcher Form. Beide Ebenen passen zusammen: Die LMIV regelt das Ob, die Fertigpackungsverordnung regelt das Wie genau.

Für dein Etikett zählt am Ende die Summe. Richtige Einheit, passende Ziffernhöhe, bei Aufgussware das Abtropfgewicht, ehrliche Mengen in der Flasche. Wer diese vier Punkte sitzen hat, geht jeder Kontrolle gelassen entgegen.

Wenn du ein komplettes Etikett baust, ist die Füllmenge nur ein Baustein. Bezeichnung, Zutaten, Allergene, Los und Adresse gehören dazu. Den Gesamtüberblick liefert der Leitfaden Lebensmittel-Etiketten nach LMIV erstellen. Mit dem Etiketten-Editor von Hofwerk setzt du die Pflichtangaben Schritt für Schritt, ohne ein Maß zu vergessen.

Worauf du beim Druck achten solltest

Zum Schluss die häufigsten Fehler aus der Praxis. Erstens die fehlende Einheit. Eine nackte 250 reicht nicht, es muss 250 g heißen. Zweitens zu kleine Ziffern. Prüf die Höhe gegen die Staffel, nicht nach Gefühl. Drittens das vergessene Abtropfgewicht bei allem, was in Lake oder Sud schwimmt.

Viertens die Tara. Wiege netto, nicht mit Glas. Fünftens das e-Zeichen aus reiner Optik. Setz es nur, wenn du die Mengen wirklich kontrollierst. Wer diese fünf Punkte abhakt, hat die Mengenkennzeichnung im Griff.

Häufige Fragen

Muss ich auf jedem Glas Marmelade die Füllmenge angeben?
Ja, sobald es eine Fertigpackung ist und die Menge 5 Gramm oder 5 Milliliter übersteigt. Du packst im Hof ab, der Kunde kann den Inhalt nicht ohne Öffnen verändern. Damit ist die Nennfüllmenge Pflicht. Erst unter 5 Gramm oder 5 Milliliter darfst du sie weglassen.
Ist das e-Zeichen Pflicht auf meinem Etikett?
Nein. Das e-Zeichen ist freiwillig. Es ist ein kleines e neben der Mengenangabe und sagt, dass du die EU-Regeln zur Füllmenge einhältst und dich der Kontrolle stellst. Es hilft beim Verkauf ins EU-Ausland. Für den Hofladen brauchst du es nicht.
Wie viel darf eine Packung zu wenig wiegen?
Im Schnitt über die ganze Charge muss die volle Menge drin sein. Einzelne Packungen dürfen ein Stück darunter liegen. Bei 150 Gramm sind bis 4,5 Prozent erlaubt, bei 1000 Gramm bis 1,5 Prozent. Nur 2 Prozent aller Packungen dürfen bis zum doppelten Wert abweichen. Tiefer ist verboten.
Gilt die Füllmengen-Pflicht auch für lose Ware am Marktstand?
Nein. Wer Käse, Wurst oder Gemüse offen anbietet und vor den Augen des Kunden abwiegt, hat keine Fertigpackung. Hier zählt der Preis je Kilo an der Waage. Eine Nennfüllmenge auf einem Etikett ist nicht nötig.
Muss bei Gurken im Glas das Abtropfgewicht aufs Etikett?
Ja. Schwimmt fester Inhalt in einer Flüssigkeit, die nur Beiwerk ist, brauchst du zusätzlich das Abtropfgewicht. Bei Essiggurken, Oliven oder Schafskäse in Lake nennst du also die Gesamtfüllmenge und das Abtropfgewicht des festen Teils.

Quellen

  1. § 38 FPackV — Schriftgröße der Nennfüllmenge (gesetze-im-internet.de)
  2. Fertigpackungsverordnung (FPackV) — Volltext inkl. § 9 Minusabweichung
  3. § 43 MessEG — Anforderungen an Fertigpackungen (buzer.de)
  4. VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) Art. 9, 23 + Anhang IX — Nettofüllmenge
  5. Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentrale) — Verpackungen mit weniger Inhalt
  6. LBME NRW — Fertigpackungskontrolle (Landesbetrieb Mess- und Eichwesen)

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Vor Druckfreigabe einer neuen Etiketten-Serie empfehlen wir eine Prüfung durch deine zuständige Lebensmittelaufsicht oder einen Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Verordnungen: 8. Juli 2026.