Fruchtgehalt berechnen,
Alt- und Neu-Recht 2026 auf einen Blick.
Ab 14. Juni 2026 gelten für Konfitüre und Marmelade neue, strengere Mindestfruchtgehalte (Richtlinie 2024/1438). Trag Fruchtmenge, Zucker und sonstige Zutaten ein — du bekommst den Fruchtgehalt in % und g/100 g, den Vergleich zur gültigen Mindestschwelle und den Text für die QUID-Pflichtangabe. Mehr Hintergrund im Artikel Konfitürenverordnung 2026.
Der Stichtag der Reform 2024/1438 ist bereits erreicht — „Neu" ist der aktuell gültige Rechtsstand. „Alt" hilft nur noch, wenn du Bestandsware nach altem Recht prüfen willst.
Quelle:
Achtung: Dieser Rechner geht vom Zutaten-Gewicht vor dem Kochen aus (Fruchtmenge + Zucker + sonstige Zutaten). Beim Einkochen verdampft Wasser — der reale Fruchtgehalt im fertigen Glas liegt meist etwas höher. Für die exakte Zahl auf Basis deines tatsächlichen Endgewichts nutze den QUID-Berechner. Zusätzlich muss die lösliche Trockenmasse mindestens 45 % betragen — das misst du mit einem Refraktometer, nicht mit dieser Zutaten-Rechnung. Ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie berechnet dieses Tool den Fruchtgehalt?
Die Formel ist bewusst einfach und transparent: Fruchtgehalt (%) = Fruchtmenge (g) ÷ Gesamtgewicht (g) × 100, wobei das Gesamtgewicht die Summe aus Fruchtmenge, Zuckermenge und sonstigen Zutaten ist. Da % je 100 g Endprodukt definiert ist, entspricht der Prozentwert direkt der Gramm-Angabe je 100 g — genau die Zahl, die später als QUID-Angabe aufs Etikett kommt.
Wichtig: Diese Rechnung nutzt das Zutaten-Gewicht vor dem Kochen, nicht das tatsächliche Endgewicht nach dem Einkochen. Wer die exakte Zahl mit Verkochungsverlust braucht, trägt sein echtes Endgewicht stattdessen im QUID-Berechner ein.
Welche Mindestfruchtgehalte gelten 2026 — und was hat sich geändert?
Die Richtlinie 2024/1438 verschärft die Mindestmengen für Konfitüre und Konfitüre extra deutlich, lässt Zitrusmarmelade beim Gesamtwert unverändert und äußert sich zu Gelee nicht gesondert. Details und Quellen im Artikel Konfitürenverordnung 2026.
| Kategorie | Bis 13.06.2026 (Alt) | Ab 14.06.2026 (Neu) |
|---|---|---|
| Konfitüre (Standard) | 35 % | 45 % |
| Konfitüre (Sonderfrüchte) | 25 % (säurereiche Frucht) | Ribisel/Sanddorn/Hagebutte/Quitte 35 % · Ingwer 18 % · Kaschuäpfel 23 % · Passionsfrucht 8 % |
| Konfitüre extra (Standard) | 45 % | 50 % |
| Konfitüre extra (Sonderfrüchte) | 35 % (säurereiche Frucht) | Ribisel/Sanddorn/Hagebutte/Quitte 45 % · Ingwer 28 % · Kaschuäpfel 29 % · Passionsfrucht 10 % |
| Marmelade nur Zitrus / Zitrusmarmelade | 20 % | 20 % (davon mind. 7,5 % aus dem Endokarp) |
| Gelee extra | 45 % / 35 % (säurereich) | in der Reform-Quelle nicht beziffert |
Welche QUID-Angabe muss aufs Etikett?
Wenn die Frucht im Produktnamen steht — „Erdbeer-Konfitüre extra" — verlangt Artikel 22 LMIV eine Mengenkennzeichnung. Nach dem Musteretiketten-Format der LK Österreich gehört dafür „hergestellt aus x g Früchten je 100 g" plus „Gesamtzuckergehalt: x g je 100 g" aufs Etikett — unabhängig davon, ob du nach Alt- oder Neu-Recht rechnest. Diesen Rechner nutzt du, um den ersten Wert korrekt zu ermitteln; alle Pflichtangaben rund um Marmelade und Konfitüre stehen im LMIV-Checker.
Häufige Fragen.
01 Was ändert sich beim Fruchtgehalt durch die Reform 2026?
Die Mindestmengen steigen: Konfitüre braucht ab 14. Juni 2026 statt 35 % nun 45 % Frucht je 100 g (Ausnahmen für Ribisel, Ingwer, Kaschuäpfel und Passionsfrucht liegen niedriger). Konfitüre extra steigt von 45 % auf 50 %.
02 Wieso ist der Wert bei Zitrusmarmelade gleich geblieben?
Der Mindestgehalt von 200 g Zitrusfrüchten je 1.000 g (20 %) ändert sich nicht — neu ist nur, dass mindestens 75 g davon (7,5 %) aus dem fruchtigen Endokarp stammen müssen. Dieser Rechner zeigt den Gesamt-Fruchtgehalt, das Endokarp-Kriterium prüfst du zusätzlich manuell.
03 Rechnet das Tool mit dem Gewicht vor oder nach dem Kochen?
Mit dem Gewicht deiner Zutaten vor dem Einkochen (Fruchtmenge + Zucker + sonstige Zutaten). Beim Kochen verdampft Wasser, wodurch der Fruchtgehalt im fertigen Glas meist höher liegt. Für die exakte Zahl nach dem Kochen nutze den QUID-Berechner mit deinem echten Endgewicht.
04 Warum gibt es für Gelee keinen neuen Wert?
Richtlinie 2024/1438 und ihre nationale Umsetzung (BGBl. II Nr. 52/2026 AT, BGBl. 2025 I Nr. 289 DE) nennen für Gelee keinen gesonderten neuen Mindestwert. Bis das geklärt ist, zeigt dieser Rechner für Gelee nur die bekannten Alt-Werte (45 % Standard, 35 % bei säurereichen Früchten).
05 Muss die QUID-Angabe zusätzlich zum Zuckergehalt aufs Etikett?
Ja. Fruchtgehalt und Gesamtzuckergehalt müssen beide je 100 g angegeben werden — unabhängig von der Reform. Übliches Format laut LK-Österreich-Musteretiketten: „hergestellt aus x g Früchten je 100 g" plus „Gesamtzuckergehalt: x g je 100 g".