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Fruchtgehalt berechnen,
Alt- und Neu-Recht 2026 auf einen Blick.

Ab 14. Juni 2026 gelten für Konfitüre und Marmelade neue, strengere Mindestfruchtgehalte (Richtlinie 2024/1438). Trag Fruchtmenge, Zucker und sonstige Zutaten ein — du bekommst den Fruchtgehalt in % und g/100 g, den Vergleich zur gültigen Mindestschwelle und den Text für die QUID-Pflichtangabe. Mehr Hintergrund im Artikel Konfitürenverordnung 2026.

Schritt 1 · Rechtsstand wählen

Der Stichtag der Reform 2024/1438 ist bereits erreicht — „Neu" ist der aktuell gültige Rechtsstand. „Alt" hilft nur noch, wenn du Bestandsware nach altem Recht prüfen willst.

Schritt 2 · Klasse wählen

Achtung: Dieser Rechner geht vom Zutaten-Gewicht vor dem Kochen aus (Fruchtmenge + Zucker + sonstige Zutaten). Beim Einkochen verdampft Wasser — der reale Fruchtgehalt im fertigen Glas liegt meist etwas höher. Für die exakte Zahl auf Basis deines tatsächlichen Endgewichts nutze den QUID-Berechner. Zusätzlich muss die lösliche Trockenmasse mindestens 45 % betragen — das misst du mit einem Refraktometer, nicht mit dieser Zutaten-Rechnung. Ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie berechnet dieses Tool den Fruchtgehalt?

Die Formel ist bewusst einfach und transparent: Fruchtgehalt (%) = Fruchtmenge (g) ÷ Gesamtgewicht (g) × 100, wobei das Gesamtgewicht die Summe aus Fruchtmenge, Zuckermenge und sonstigen Zutaten ist. Da % je 100 g Endprodukt definiert ist, entspricht der Prozentwert direkt der Gramm-Angabe je 100 g — genau die Zahl, die später als QUID-Angabe aufs Etikett kommt.

Wichtig: Diese Rechnung nutzt das Zutaten-Gewicht vor dem Kochen, nicht das tatsächliche Endgewicht nach dem Einkochen. Wer die exakte Zahl mit Verkochungsverlust braucht, trägt sein echtes Endgewicht stattdessen im QUID-Berechner ein.

Welche Mindestfruchtgehalte gelten 2026 — und was hat sich geändert?

Die Richtlinie 2024/1438 verschärft die Mindestmengen für Konfitüre und Konfitüre extra deutlich, lässt Zitrusmarmelade beim Gesamtwert unverändert und äußert sich zu Gelee nicht gesondert. Details und Quellen im Artikel Konfitürenverordnung 2026.

Kategorie Bis 13.06.2026 (Alt) Ab 14.06.2026 (Neu)
Konfitüre (Standard) 35 % 45 %
Konfitüre (Sonderfrüchte) 25 % (säurereiche Frucht) Ribisel/Sanddorn/Hagebutte/Quitte 35 % · Ingwer 18 % · Kaschuäpfel 23 % · Passionsfrucht 8 %
Konfitüre extra (Standard) 45 % 50 %
Konfitüre extra (Sonderfrüchte) 35 % (säurereiche Frucht) Ribisel/Sanddorn/Hagebutte/Quitte 45 % · Ingwer 28 % · Kaschuäpfel 29 % · Passionsfrucht 10 %
Marmelade nur Zitrus / Zitrusmarmelade 20 % 20 % (davon mind. 7,5 % aus dem Endokarp)
Gelee extra 45 % / 35 % (säurereich) in der Reform-Quelle nicht beziffert

Welche QUID-Angabe muss aufs Etikett?

Wenn die Frucht im Produktnamen steht — „Erdbeer-Konfitüre extra" — verlangt Artikel 22 LMIV eine Mengenkennzeichnung. Nach dem Musteretiketten-Format der LK Österreich gehört dafür „hergestellt aus x g Früchten je 100 g" plus „Gesamtzuckergehalt: x g je 100 g" aufs Etikett — unabhängig davon, ob du nach Alt- oder Neu-Recht rechnest. Diesen Rechner nutzt du, um den ersten Wert korrekt zu ermitteln; alle Pflichtangaben rund um Marmelade und Konfitüre stehen im LMIV-Checker.

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Häufige Fragen.

01 Was ändert sich beim Fruchtgehalt durch die Reform 2026?

Die Mindestmengen steigen: Konfitüre braucht ab 14. Juni 2026 statt 35 % nun 45 % Frucht je 100 g (Ausnahmen für Ribisel, Ingwer, Kaschuäpfel und Passionsfrucht liegen niedriger). Konfitüre extra steigt von 45 % auf 50 %.

02 Wieso ist der Wert bei Zitrusmarmelade gleich geblieben?

Der Mindestgehalt von 200 g Zitrusfrüchten je 1.000 g (20 %) ändert sich nicht — neu ist nur, dass mindestens 75 g davon (7,5 %) aus dem fruchtigen Endokarp stammen müssen. Dieser Rechner zeigt den Gesamt-Fruchtgehalt, das Endokarp-Kriterium prüfst du zusätzlich manuell.

03 Rechnet das Tool mit dem Gewicht vor oder nach dem Kochen?

Mit dem Gewicht deiner Zutaten vor dem Einkochen (Fruchtmenge + Zucker + sonstige Zutaten). Beim Kochen verdampft Wasser, wodurch der Fruchtgehalt im fertigen Glas meist höher liegt. Für die exakte Zahl nach dem Kochen nutze den QUID-Berechner mit deinem echten Endgewicht.

04 Warum gibt es für Gelee keinen neuen Wert?

Richtlinie 2024/1438 und ihre nationale Umsetzung (BGBl. II Nr. 52/2026 AT, BGBl. 2025 I Nr. 289 DE) nennen für Gelee keinen gesonderten neuen Mindestwert. Bis das geklärt ist, zeigt dieser Rechner für Gelee nur die bekannten Alt-Werte (45 % Standard, 35 % bei säurereichen Früchten).

05 Muss die QUID-Angabe zusätzlich zum Zuckergehalt aufs Etikett?

Ja. Fruchtgehalt und Gesamtzuckergehalt müssen beide je 100 g angegeben werden — unabhängig von der Reform. Übliches Format laut LK-Österreich-Musteretiketten: „hergestellt aus x g Früchten je 100 g" plus „Gesamtzuckergehalt: x g je 100 g".