Hofwerk · Etiketten
Starten
■ Produkt-Spezifika branche

Met-Etikett: Pflichtangaben für Honigwein (Imker 2026)

Met-Etikett richtig kennzeichnen: Bezeichnung Met oder Honigwein, Alkoholgehalt mit Toleranz, Sulfite-Hinweis, Los und Hersteller - und warum Met kein Brennrecht braucht.

Von Sascha Ardeleanu · ·

Auf ein Met-Etikett gehören die Bezeichnung „Met” oder „Honigwein”, der Alkoholgehalt in % vol, die Nennfüllmenge, die Loskennzeichnung und Name plus Anschrift des Herstellers. Sulfite müssen ab 10 mg/l angegeben werden. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum und ein Brennrecht braucht Met dagegen nicht. Wer Honigwein im Hofladen verkauft, kennzeichnet ihn fast wie Wein, aber mit eigenen Regeln.

Met ist für viele Imker das zweite Standbein neben dem Glas Honig. Doch beim Etikett herrscht oft Unsicherheit: Ist das nun Wein, Likör oder etwas Eigenes? Dieser Beitrag klärt die Pflichtangaben Schritt für Schritt und stützt sich dabei auf das Lebensmittelrecht und die amtliche Lebensmittelüberwachung. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.

Ist Met rechtlich Wein, Likör oder etwas Eigenes?

Met ist weder Wein noch Spirituose. Das deutsche Weingesetz gilt nur für Erzeugnisse aus Weintrauben. Honigwein gehört rechtlich zu den weinähnlichen Getränken und wird in der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV) sowie in den amtlichen Leitsätzen geführt.

Diese Einordnung hat Folgen für das Etikett. Met erbt viele Regeln vom Wein, etwa die Befreiung vom Mindesthaltbarkeitsdatum. Andere Wein-Sonderregeln greifen aber nicht. So muss Met nicht in die strengen Flaschengrößen des Weinrechts. Eine 0,7-Liter-Flasche ist beim Met erlaubt, beim Traubenwein dagegen verboten.

Die amtliche Begriffsbestimmung legt fest, was Met überhaupt sein darf. Honigwein entsteht durch Vergärung von Honig und Wasser. Erlaubt ist höchstens zwei Drittel Wasser, mindestens ein Drittel muss Honig sein. Ein Zuckerzusatz ist nicht gestattet. Der Mindest-Alkoholgehalt liegt bei 5,5 % vol. Gewürze oder Hopfen darfst du zur Geschmacksabrundung zugeben.

Welche Pflichtangaben gehören auf ein Met-Etikett?

Met fällt unter die EU-Lebensmittelinformations-Verordnung, kurz LMIV. Damit gilt eine klare Pflichtliste. Auf jede Flasche gehören:

  1. Bezeichnung des Getränks: „Met” oder „Honigwein”
  2. Alkoholgehalt in % vol
  3. Nennfüllmenge in Liter oder Milliliter
  4. Loskennzeichnung (das „L” plus Code)
  5. Name und Anschrift des Herstellers oder Abfüllers
  6. Allergene, vor allem „enthält Sulfite”, sobald geschwefelt

Dazu kommt eine Nährwertangabe, die sich bei alkoholhaltigen Getränken auf den Brennwert beschränken darf. Ein klassisches Zutatenverzeichnis ist bei Getränken über 1,2 % vol nicht zwingend, dazu unten mehr. Wer diese sechs Punkte sauber abarbeitet, hat die Marktkontrolle im Griff.

Im Grundgerüst ähnelt das stark einem Honigglas. Wer schon Honig etikettiert, kennt das Prinzip aus dem Beitrag Honig-Etiketten erstellen. Der große Unterschied beim Met ist der Alkohol.

Met oder Honigwein - welche Bezeichnung ist erlaubt?

Beide Begriffe sind zulässig. „Met” ist die traditionelle Bezeichnung, „Honigwein” die beschreibende Variante. Du darfst frei wählen und sie sogar gemeinsam nutzen, etwa „Met - Honigwein vom Imker”. Wichtig ist nur, dass eine der beiden gesetzlichen Bezeichnungen klar lesbar auf der Schauseite steht.

Ein reiner Fantasiename reicht nicht. „Wikinger-Trunk” oder „Drachenblut” klingen gut, sind aber keine Bezeichnung des Lebensmittels. So ein Name darf zusätzlich auf dem Etikett stehen, doch „Met” oder „Honigwein” muss in normaler Schrift erkennbar bleiben.

Setzt du Früchte oder Gewürze zu, kannst du das in der Bezeichnung führen, etwa „Met mit Kirsche” oder „Gewürz-Met”. Die zugesetzte Zutat muss dabei wahrheitsgemäß genannt werden. Wer mit Begriffen wie „Likör” oder „Brand” liebäugelt, sollte vorsichtig sein. Das sind geschützte Kategorien mit eigenen Regeln, nachzulesen im Beitrag zur Verkehrsbezeichnung bei Edelbrand, Geist und Likör.

Wie gebe ich den Alkoholgehalt richtig an?

Der vorhandene Alkoholgehalt ist ab 1,2 % vol Pflicht. Met liegt fast immer deutlich darüber, oft zwischen 11 und 16 % vol. Die Angabe erfolgt mit höchstens einer Nachkommastelle, gefolgt vom Zusatz „% vol”. Korrekt ist also „13,0 % vol” oder „Alk. 13,0 % vol”. Gemessen wird bei 20 Grad Celsius.

Spannend ist die erlaubte Toleranz. Die LMIV nennt Met im Anhang XII ausdrücklich und gewährt eine Abweichung von plus/minus 1 % vol. Steht „13,0 % vol” auf der Flasche, darf der tatsächliche Gehalt also zwischen 12,0 und 14,0 % vol liegen. Das ist großzügiger als bei Wein aus Trauben, wo nur 0,5 % vol erlaubt sind, und deutlich großzügiger als bei Spirituosen mit 0,3 % vol.

Diese Toleranz ist ein praktischer Puffer, weil der Gärverlauf von Charge zu Charge schwankt. Wer den Wert seriös bestimmen lässt, geht auf Nummer sicher. Wie eng die Spannen je Getränkeart sind, vergleicht der Beitrag zur Alkoholgehalt-Toleranz bei Spirituosen. Reiß die Toleranz nicht aus, sonst ist die Angabe irreführend.

Wann muss „enthält Sulfite” auf das Met-Etikett?

Viele Imker schwefeln ihren Met leicht, um ihn haltbar zu machen und die Gärung zu stoppen. Schwefeldioxid (SO2) ist ein Allergen. Sobald der Restgehalt 10 mg/l übersteigt, ist der Hinweis „enthält Sulfite” Pflicht. Das gilt auch dann, wenn nur eine geringe Menge zugesetzt wurde.

Der Hinweis steht als eigene Angabe gut sichtbar auf dem Etikett. Bei loser Abgabe, etwa am Stand im offenen Krug, genügt das Wort „geschwefelt”. Verkaufst du dagegen abgefüllte Flaschen, gehört „enthält Sulfite” aufs Etikett, sobald die Schwelle erreicht ist.

Wer gar nicht schwefelt und unter 10 mg/l bleibt, braucht den Hinweis nicht. Doch Vorsicht: Auch ohne Zusatz kann durch die Gärung etwas SO2 entstehen. Im Zweifel hilft eine Laboranalyse. Setzt du weitere allergene Zutaten zu, etwa Nüsse in einer Spezialabfüllung, müssen auch diese hervorgehoben werden. Welche Stoffe dazugehören, listet der Beitrag Allergene auf Etiketten auf.

Braucht Met ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwerttabelle?

Hier liegt eine Besonderheit. Getränke mit mehr als 1,2 % vol Alkohol sind nach der LMIV vom verpflichtenden Zutatenverzeichnis befreit. Met muss also streng genommen keine vollständige Zutatenliste tragen. Die neue Weinkennzeichnungs-Reform, die seit Ende 2023 für Traubenwein ein Zutatenverzeichnis fordert, gilt für weinähnliche Getränke nach derzeitigem Stand nicht.

Trotzdem gibt es zwei feste Pflichten, die bleiben. Erstens die Allergene: Der Sulfit-Hinweis ist immer Pflicht, sobald die Schwelle erreicht ist, ganz unabhängig vom Zutatenverzeichnis. Zweitens die Nährwertangabe. Sie ist grundsätzlich vorgeschrieben, darf sich bei Getränken über 1,2 % vol aber auf den Brennwert in Kilojoule und Kilokalorien beschränken.

In der Praxis lohnt sich ein freiwilliges Zutatenverzeichnis trotzdem. Es schafft Vertrauen, gibt dem Sulfit-Hinweis einen klaren Rahmen und kommt dem Wunsch vieler Kunden nach Transparenz entgegen. Eine kurze Liste wie „Zutaten: Honig, Wasser, Hefe, Schwefeldioxid” wirkt ehrlich und ist schnell ergänzt. Pflicht ist sie aber nicht.

Nennfüllmenge, Los und Hersteller - was muss noch drauf?

Drei Pflichtangaben bleiben, die schnell vergessen werden. Die Nennfüllmenge gibt an, wie viel im Behältnis ist, etwa „0,5 l” oder „500 ml”. Sie unterliegt der Fertigpackungsverordnung mit Vorgaben zur Ziffernhöhe. Anders als beim Traubenwein bist du nicht an feste Flaschengrößen gebunden, eine 0,7-Liter-Flasche ist zulässig.

Die Loskennzeichnung identifiziert die Charge. Sie beginnt mit dem Buchstaben „L”, gefolgt von einem Code deiner Wahl, etwa „L 2026-04”. Im Beanstandungsfall kann das Produkt so eingegrenzt und zurückverfolgt werden. Weil Met kein Mindesthaltbarkeitsdatum trägt, ist das Los immer Pflicht, denn es gibt kein Datum, das es ersetzen könnte.

Schließlich gehören Name und vollständige Anschrift des Herstellers oder Abfüllers auf die Flasche. Eine Postfach-Adresse genügt nicht, es braucht die ladungsfähige Anschrift. Wer als Imkerei verkauft, nutzt die Anschrift des Betriebs. Das Grundgerüst aus Bezeichnung, Menge, Los und Hersteller findest du auch im Überblick Flaschen-Etiketten selbst gestalten.

Met und Steuer - Brennrecht, Alkoholsteuer, Pfand?

Met wird vergoren, nicht destilliert. Deshalb brauchst du kein Brennrecht und keine Abfindungsbrennerei. Brennrechte betreffen nur das Destillieren, etwa bei Obstbrand. Honigwein bleibt davon unberührt.

Auch bei der Verbrauchsteuer ist Met günstig gestellt. Stiller Met ohne Kohlensäure wird wie stiller Wein mit dem Steuersatz null behandelt. Es fällt also keine Verbrauchsteuer an. Eine Anmeldung oder Registrierung beim zuständigen Hauptzollamt kann dennoch nötig sein, das klärst du am besten direkt mit dem Zoll. Anders sieht es aus, wenn dein Met spürbar Kohlensäure enthält und einen Überdruck ab 3 bar aufbaut. Dann gilt er als schaumweinähnlich und unterliegt der Schaumweinsteuer. Setzt du Destillat-Alkohol zu, kann eine Zwischenerzeugnissteuer greifen. Für den klassischen, still vergorenen Imker-Met trifft beides in der Regel nicht zu.

Beim Pfand gibt Entwarnung: Met in Glasflaschen ist nicht pfandpflichtig. Das Einwegpfand betrifft nur Getränke in Kunststoffflaschen und Dosen. Ein Schwangerschafts-Warnhinweis ist in Deutschland freiwillig. In manchen Nachbarländern ist er Pflicht, wer dorthin liefert, sollte das prüfen.

So sieht ein vollständiges Met-Etikett aus

Ein Muster sagt mehr als eine Liste. So könnte ein vollständig gekennzeichnetes Etikett für geschwefelten Honigwein aussehen:

Met - Honigwein
13,0 % vol
enthält Sulfite

Nettofüllmenge: 0,5 l
Brennwert: 380 kJ / 90 kcal je 100 ml

Imkerei Musterhof, Dorfstraße 12, 12345 Musterort
L 2026-04

Was dahintersteckt:

  • „Met - Honigwein” ist die gesetzliche Bezeichnung, klar lesbar auf der Schauseite.
  • „13,0 % vol” nennt den Alkoholgehalt mit einer Nachkommastelle. Die Toleranz von plus/minus 1 % vol ist eingerechnet.
  • „enthält Sulfite” steht als eigene Zeile, weil der SO2-Gehalt über 10 mg/l liegt.
  • „0,5 l” ist die Nennfüllmenge in vorgeschriebener Ziffernhöhe.
  • Der Brennwert deckt die Nährwertpflicht ab, ein volles Zutatenverzeichnis ist nicht zwingend.
  • „L 2026-04” ist das Los, das hier das fehlende Mindesthaltbarkeitsdatum ersetzt.
  • Die volle Anschrift der Imkerei macht den Hersteller eindeutig.

Wer keinen Schwefel zusetzt und unter der Schwelle bleibt, lässt die Sulfit-Zeile weg. Alles andere bleibt gleich.

Welche Fehler tauchen bei Met-Etiketten am häufigsten auf?

Bei der Durchsicht von Imker-Met-Etiketten kehren dieselben Lücken immer wieder. Vier davon sind besonders typisch und alle leicht zu vermeiden.

Fehler 1: Nur ein Fantasiename, keine Bezeichnung. „Wikinger-Trunk” allein reicht nicht. Ohne klar lesbares „Met” oder „Honigwein” fehlt die gesetzliche Bezeichnung des Lebensmittels. Der schöne Name darf bleiben, aber nur zusätzlich.

Fehler 2: Sulfit-Hinweis vergessen. Wer auch nur leicht schwefelt, kommt schnell über 10 mg/l. Dann ist „enthält Sulfite” Pflicht. Viele lassen den Hinweis weg, weil sie nur wenig SO2 zugesetzt haben. Das ist falsch, entscheidend ist allein der Gehalt im fertigen Met.

Fehler 3: Loskennzeichnung fehlt. Weil Met kein Mindesthaltbarkeitsdatum trägt, gibt es kein Datum, das das Los ersetzt. Das „L” plus Code ist deshalb immer Pflicht und fehlt auf erstaunlich vielen handgemachten Flaschen.

Fehler 4: Alkoholgehalt zu ungenau. „ca. 13 %” oder „etwa 13 Prozent” sind nicht zulässig. Es braucht eine konkrete Zahl mit höchstens einer Nachkommastelle und dem Zusatz „% vol”. Die Toleranz von plus/minus 1 % vol federt Schwankungen ohnehin ab, eine Ungefähr-Angabe ist nicht nötig und nicht erlaubt.

Wer diese vier Punkte vor dem Druck durchgeht, spart sich teure Nachbestellungen und Ärger bei der Lebensmittelkontrolle.

Met-Etikett erstellen mit Hofwerk

Wer sein Met-Etikett mit Hofwerk gestaltet, bekommt alle Pflichtfelder als vorstrukturierte Blöcke: Bezeichnung, Alkoholgehalt mit % vol, Sulfit-Hinweis, Nennfüllmenge, Brennwert, Los und Anschrift. So lässt sich keiner der Punkte übersehen, die bei der Marktkontrolle zählen. Etiketten für Met, Honig und weitere Imker-Produkte passt du direkt im Browser an, lädst sie herunter und druckst sie auf handelsübliche Bögen.

Imker, die neben Honigwein auch Glas-Honig oder Wabenhonig kennzeichnen, finden die produktspezifischen Sonderregeln im Beitrag Wabenhonig-Etikett: Pflichten für Imker. So sind alle Erzeugnisse aus dem Bienenstock sauber beschriftet, vom Schleuderhonig bis zur Met-Flasche.

Häufige Fragen

Ist Met rechtlich ein Wein?
Nein. Met (Honigwein) ist in Deutschland kein Wein im Sinne des Weingesetzes, denn das gilt nur für Erzeugnisse aus Weintrauben. Met zaehlt zu den weinaehnlichen Getraenken nach der Alkoholhaltige Getraenke-Verordnung. Die meisten Kennzeichnungspflichten gleichen aber denen von Wein.
Muss ich für Met ein Brennrecht haben?
Nein. Met wird vergoren, nicht gebrannt. Ein Brennrecht brauchst du nur fuer destillierte Erzeugnisse wie Obstbrand. Stiller Met ohne Kohlensaeure wird zudem mit dem Steuersatz null besteuert, es faellt also keine Verbrauchsteuer an. Eine Anmeldung beim Hauptzollamt kann trotzdem noetig sein.
Wie genau muss der Alkoholgehalt auf dem Met-Etikett stehen?
Der vorhandene Alkoholgehalt ist ab 1,2 % vol Pflicht, angegeben mit hoechstens einer Nachkommastelle und dem Zusatz % vol, etwa 13,0 % vol. Fuer Met erlaubt die LMIV eine Toleranz von plus/minus 1 % vol gegenueber dem angegebenen Wert. Met liegt damit grosszuegiger als Wein aus Trauben.
Braucht Met ein Mindesthaltbarkeitsdatum?
Nein. Weinaehnliche Getraenke wie Met sind nach LMIV Anhang X von der MHD-Pflicht ausgenommen, ebenso Getraenke ab 10 % vol. Weil dann kein Datum auf dem Etikett steht, bleibt die Loskennzeichnung mit dem L immer Pflicht.
Muss auf Met ein Schwangerschafts-Warnhinweis?
In Deutschland ist ein Schwangerschafts-Warnhinweis oder -Symbol freiwillig, keine gesetzliche Pflicht. In Laendern wie Frankreich oder Irland ist er vorgeschrieben. Wer dorthin liefert, sollte das pruefen. Pfand faellt auf Met in Glasflaschen nicht an.

Quellen

  1. VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) — konsolidierte Fassung (Art. 9, 19, 21, 28 + Anhang II, X, XII)
  2. LMIV Anhang XII — Alkoholgehalt-Toleranzen (Met/Honigwein ±1 % vol)
  3. CVUA/UA-BW — Weinähnliche Getränke und Met (Begriffsbestimmung, Sulfite-Schwelle)
  4. Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV) § 10 — weinähnliche Getränke
  5. Zoll.de — Besonderheiten Wein (Steuersatz für stille weinähnliche Getränke)
  6. Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Verwandte Artikel

Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Vor Druckfreigabe einer neuen Etiketten-Serie empfehlen wir eine Prüfung durch deine zuständige Lebensmittelaufsicht oder einen Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Verordnungen: 7. Juli 2026.