Auf ein verkauftes Flaschen-Etikett gehören sieben Pflichtangaben: Bezeichnung, Zutaten mit hervorgehobenen Allergenen, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Loskennzeichnung sowie Name und Anschrift - bei Alkohol ab 1,2 % vol zusätzlich der Alkoholgehalt. Der häufigste Fehler beim Selbstgestalten ist nicht eine fehlende Angabe, sondern die zu kleine Schriftgröße der Füllmenge: Sie muss nach Fertigpackungsverordnung bei 200 bis 1000 ml volle 4 mm hoch sein, nicht die 2 mm, die viele Gratis-Vorlagen vorgeben.
Flaschen-Etiketten selbst zu gestalten ist für Direktvermarkter Alltag - vom Apfelsaft über das Kürbiskernöl bis zum Marillenlikör. Die Design-Seite ist mit Avery, Canva oder dem Etiketten-Tool schnell erledigt. Der Teil, an dem Hofläden bei Kontrollen scheitern, ist die rechtliche: Welche Angaben sind Pflicht, wie groß müssen sie sein, und welche Flaschengrößen sind überhaupt erlaubt? Dieser Hub klärt die Grundlagen für alle Flaschenprodukte und verlinkt für jedes Produkt in die ausführliche Anleitung.
Die sieben Pflichtangaben auf jeder verkauften Flasche
Für offen verkaufte oder vorverpackte Flaschen gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO 1169/2011). Diese Angaben müssen drauf:
- Bezeichnung des Lebensmittels - die rechtliche Verkehrsbezeichnung, nicht der Fantasiename
- Zutatenverzeichnis in absteigender Menge, Allergene hervorgehoben
- Nettofüllmenge in ml oder l
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) - bei Wein und Spirituosen über 10 % vol entfällt es
- Loskennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit
- Name und Anschrift des Herstellers, Abfüllers oder Inverkehrbringers
- bei Alkohol ab 1,2 % vol: vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Je nach Produkt kommen Sondervorschriften dazu - dazu unten der produktspezifische Teil.
Pflichtangaben nach LMIV im Detail
Die Bezeichnung ist der rechtlich vorgeschriebene Name. „Direktsaft” oder „aus Konzentrat”, „Likör” oder „Geist”, „natives Öl” - das sind keine Marketingbegriffe, sondern definierte Bezeichnungen mit eigenen Anforderungen.
Das Zutatenverzeichnis beginnt mit dem Wort „Zutaten” und listet alles in absteigender Gewichtsreihenfolge. Allergene aus dem LMIV-Anhang II - bei Flaschen typisch Sulfite (in Wein und manchen Säften), Schalenfrüchte (Nusslikör) oder Sellerie - müssen optisch hervorgehoben sein. Wie das korrekt aussieht, steht im Artikel zu Allergenen auf Etiketten.
Die Loskennzeichnung ist ein eigenes „L” plus Charge, etwa „L 06-2026”. Sie muss klar als solche erkennbar sein. Reine Naturerzeugnisse ohne Zutatenmischung - etwa ein sortenreines Öl - können vom Zutatenverzeichnis befreit sein, brauchen aber die übrigen Angaben.
Nennfüllmenge und Schriftgröße - der häufigste Flaschen-Fehler
Hier liegt der Punkt, den fast alle Gestaltungs-Vorlagen ignorieren. Die Zahlenangabe der Nennfüllmenge hat nach Fertigpackungsverordnung § 38 eine eigene Mindest-Schriftgröße, abhängig von der Menge:
| Nennfüllmenge | Mindesthöhe der Ziffern |
|---|---|
| 5 bis 50 ml | 2 mm |
| über 50 bis 200 ml | 3 mm |
| über 200 bis 1000 ml | 4 mm |
| über 1000 ml | 6 mm |
Eine 0,5-l-Saftflasche braucht also eine 4 mm hohe „500 ml”-Angabe. Auf schmalen Flaschen wird das gerne kleiner gesetzt, damit das Design „aufgeräumt” wirkt - genau das beanstandet die Eichbehörde.
Das ℮-Zeichen (Gewährleistungszeichen) ist freiwillig. Wer es setzt, signalisiert die Einhaltung der EU-Füllmengen-Toleranzen und darf die Packung EU-weit ohne erneute Mengenprüfung vertreiben. Pflicht ist dann eine Mindesthöhe von 3 mm im selben Sichtfeld wie die Füllmenge. Alle übrigen Pflichtangaben folgen der allgemeinen LMIV-Regel von mindestens 1,2 mm x-Höhe (0,9 mm bei Flaschen unter 80 cm² größter Oberfläche). Den genauen Wert pro Angabe rechnet der Schriftgrößen-Tester nach.
Erlaubte Flaschengrößen bei Wein und Spirituosen
Wer Wein oder Spirituosen abfüllt, darf nicht jede beliebige Menge wählen. Richtlinie 2007/45/EG und FPackV § 23 schreiben verbindliche Nennfüllmengen vor.
Für Spirituosen sind zwischen 100 ml und 2 Litern ausschließlich diese Werte zulässig: 0,1 - 0,2 - 0,35 - 0,5 - 0,7 - 1 - 1,5 - 1,75 - 2 Liter. Die klassische 0,7-l-Flasche ist hier korrekt.
Für Wein gelten andere Werte, darunter 0,1 - 0,25 - 0,375 - 0,5 - 0,75 - 1 - 1,5 Liter. Die typische 0,75-l-Weinflasche ist erlaubt - dieselbe 0,75-l-Größe wäre für eine Spirituose dagegen unzulässig. Wer also Likör in eine Weinflasche füllt, hat schnell ein Mengenproblem.
Für Saft, Öl und die meisten anderen Lebensmittel sind die Nennfüllmengen seit 2009 frei wählbar - nur Wein und Spirituosen sind reglementiert.
Produktspezifische Extras
Saft und Fruchtsaft: Pflicht ist die korrekte Bezeichnung - „Direktsaft” gegen „aus Fruchtsaftkonzentrat” - und bei Mehrfruchtsäften die QUID-Mengenangabe. Für Mosterei-Gebinde und Bag-in-Box siehe Bag-in-Box-Etiketten für die Mosterei.
Likör und Schnaps: Verkehrsbezeichnung nach Spirituosen-VO 2019/787, Alkoholgehalt in % vol mit der erlaubten Toleranz, Nennfüllmenge aus der Pflichtliste. Seit der EU-Novelle gehört auch eine Zutatenliste dazu. Details in den Pflichtangaben für Spirituosen-Etiketten.
Speiseöl: Bezeichnung wie „natives Kürbiskernöl”, Füllmenge in korrekter Schriftgröße, MHD, Los und Hersteller. Sortenreines Öl ohne Zusätze kann vom Zutatenverzeichnis befreit sein - der Rest bleibt Pflicht.
Wein: eigene Pflichtangaben inklusive Los, Sulfit-Hinweis und Abfüller. Gerade bei kleinen 0,25- und 0,375-l-Flaschen wird die Schriftgröße knapp - dazu Wein-Etiketten und Schriftgröße bei kleinen Flaschen.
Material und Druck: nassfest und tiefkühlfest
Flaschen-Etiketten leben in feuchter Umgebung - Kondenswasser im Kühlschrank, Eiskübel, Spülung. Normales Druckerpapier mit wasserlöslicher Tinte löst sich ab und macht die Pflichtangaben unleserlich, was wiederum ein Kennzeichnungsmangel ist. Sinnvoll sind nassfeste Folien-Etiketten oder ein Schutzlaminat, bei Tiefkühlprodukten zusätzlich ein tiefkühlgeeigneter Kleber. Lesbarkeit ist keine Kür, sondern Teil der Pflicht nach LMIV Artikel 13.
Schritt für Schritt: Flaschen-Etikett selbst gestalten
Wer ein neues Etikett aufbaut, geht am besten entlang der Pflicht-Logik statt entlang einer Design-Vorlage:
- Verkehrsbezeichnung festlegen (rechtlicher Name, nicht Marke)
- Zutaten und Allergene auflisten und Allergene hervorheben
- Nennfüllmenge in der richtigen FPackV-Schriftgröße setzen
- MHD und Loskennzeichnung ergänzen
- Hersteller und gegebenenfalls Alkoholgehalt drucken
- alle Schriftgrößen gegenprüfen
Erst danach kommt das Design - Logo, Farben, Hofbild. So liegt die Compliance fest, bevor die Optik den Platz auffrisst.
Häufige Fehler bei Flaschen-Etiketten
- Füllmenge zu klein - der Klassiker, siehe FPackV-Tabelle oben
- Allergene nicht hervorgehoben - Sulfite und Schalenfrüchte stehen oft nur mitgelistet
- Fantasiename statt Bezeichnung - „Omas Goldtropfen” ersetzt nicht „Eierlikör”
- unzulässige Flaschengröße bei Wein und Spirituosen
- ℮-Zeichen zu klein oder ohne erfüllte Toleranz-Voraussetzungen gesetzt
- wasserlösliche Tinte - Etikett wird im Kühlschrank unleserlich
Wer diese sechs Punkte vermeidet und das Etikett an einer Pflicht-Checkliste statt an einer hübschen Vorlage aufbaut, besteht die Marktkontrolle. Eine ehrliche Einordnung, warum kostenlose Designvorlagen genau hier systematisch Lücken lassen, steht im Avery-Vorlagen-Reality-Check. Die vollständige Zehn-Punkte-Pflichtliste für alle Lebensmittel findest du im Cornerstone Lebensmittel-Etiketten erstellen.