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■ LMIV-Pflichtangaben spirituosen

Spirituosen-Etiketten Pflichtangaben — Alkohol, Sulfit, 80 cm²

Spirituosen-Etikett 2026: Alkoholgehalt mit Toleranz, Verkehrsbezeichnung EU 2019/787, Sulfit-Hinweis, 80-cm²-Sonderfall für 100-ml-Flaschen.

Von Sascha Ardeleanu · ·

Auf einem Hofbrennerei-Etikett 2026 sind kein MHD und keine Nährwerte nötig — dafür gelten drei harte Regeln: Alkoholgehalt mit maximal ±0,3 Vol-Prozent Toleranz, Verkehrsbezeichnung aus EU 2019/787 statt Phantasienamen, und Verkehrsbezeichnung plus Alkoholgehalt plus Nettofüllmenge zwingend im gleichen Sichtfeld. Sulfit-Hinweis wird Pflicht, sobald die SO₂-Konzentration 10 mg/l übersteigt.

Spirituosen sind nicht Wein, nicht Lebensmittel im klassischen Sinn und nicht voll vergleichbar mit Bier. Die LMIV gilt grundsätzlich, wird aber durch die Spirituosenverordnung VO (EU) 2019/787 ergänzt und an mehreren Stellen modifiziert. Das führt im Hofverkauf zu kuriosen Konstellationen: Kein MHD, keine Nährwerte, aber dafür Alkoholgehalt mit zwingender Toleranz-Regel und eine sehr strenge Logik bei der Verkehrsbezeichnung. Dieser Beitrag listet, was 2026 auf jedes Etikett einer Hofbrennerei oder Direktvermarktung gehoert.

Verkehrsbezeichnung — Obstbrand, Geist, Korn, Likör

Die Verkehrsbezeichnung ist der formal-rechtliche Name des Produkts, nicht der Marketing-Name. Sie kommt nicht von dir, sondern aus Anhang I der VO (EU) 2019/787. Die wichtigsten Kategorien für Hofbrennereien:

Obstbrand (Kategorie 9). Aus alkoholischer Gärung und Destillation einer frischen, fleischigen Frucht oder ihres Mosts. Der Alkohol kommt aus dem Obst selbst. Mindestalkoholgehalt 37,5 Vol-Prozent. Klassiker: Williams-Birne, Mirabelle, Zwetschge.

Geist (Kategorie 17). Durch Mazeration unvergorener Früchte, Beeren, Nuesse, Kräuter oder Pilze in landwirtschaftlichem Neutralalkohol, anschliessend destilliert. Der Alkohol kommt vom zugesetzten Neutralalkohol, nicht von der Frucht. Klassiker: Himbeergeist, Haselnussgeist. Wichtig: Himbeergeist ist nicht Himbeerbrand. Wer Himbeeren maischt und destilliert, hat keinen Brand, weil Himbeeren zu wenig Zucker für eine richtige Maische enthalten.

Getreidebrand und Korn (Kategorie 3). Aus Getreidemaische mit oder ohne Schaelung gewonnen. Korn mindestens 32 Vol-Prozent, Kornbrand mindestens 37,5 Vol-Prozent.

Likör (Kategorie 33). Spirituose mit mindestens 100 g Zucker je Liter (15 g bei Kirschlikör aus Kirschsaft) und Mindestalkoholgehalt 15 Vol-Prozent. Aromatisierung durch Zugabe von Frucht, Saft, Sirup oder anderen Aromastoffen.

Tresterbrand (Kategorie 6). Aus vergorenem Traubentrester, der nach der Weinbereitung übrig bleibt.

Stolperstelle: Bezeichnungen wie “Schnaps”, “Hausbrand” oder “Obstler” sind im Sprachgebrauch normal, ersetzen aber nicht die rechtliche Kategorie. “Obstler” ist als Verkehrsbezeichnung zulässig, wenn der Brand aus zwei oder mehr Obstsorten kommt. “Hausgemachter Schnaps” reicht nicht.

Alkoholgehalt — Format, Toleranz, Pflichtplatz

Bei allen Getränken oberhalb 1,2 Vol-Prozent ist der vorhandene Alkoholgehalt nach LMIV Anhang XII verpflichtend.

Formatregeln:

  • Höchstens eine Nachkommastelle. “40,0 percent vol” oder “40 percent vol”, nicht “40,15 percent vol”.
  • Suffix “percent vol” oder ”% vol” als Pflicht-Schreibweise. Voranstellung “Alkohol”, “Alk.” oder “alc.” ist zulässig.
  • Bestimmt bei 20 Grad Celsius.

Toleranzen nach Anhang XII Ziffer 4 für Spirituosen über 1,2 Vol-Prozent: Plus/minus 0,3 Vol-Prozent zwischen Etikettenangabe und tatsächlichem Gehalt. Bei Likören oder Spirituosen mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen (Ziffer 3) weitet sich die Toleranz auf bis zu 1,5 Vol-Prozent. Wer also einen 40-prozentigen Obstbrand etikettiert, dessen Analyse-Wert bei 39,5 Vol-Prozent oder 40,4 Vol-Prozent liegt, ist konform. Bei 39,6 Vol-Prozent ist es eine Beanstandung.

Wichtig: Alkoholgehalt, Verkehrsbezeichnung und Nettofüllmenge müssen im gleichen Sichtfeld stehen — also auf einem einzigen Blick lesbar, ohne die Flasche zu drehen. Verteilen auf Bauch- und Rückenetikett ist nicht zulässig. Das ist eine häufige Beanstandung bei Designer-Etiketten, wo die Füllmengen-Angabe aus optischen Gründen ans Rückenetikett wandert.

Nettofüllmenge

Pflichtangabe in Litern, Centilitern oder Millilitern, je nach Größe. Hofbrennerei-Typisch:

  • 700 ml als “700 ml” oder “0,7 L”
  • 500 ml als “500 ml” oder “0,5 L”
  • 350 ml, 200 ml, 100 ml als “350 ml”, “200 ml”, “100 ml”
  • 40 ml als “40 ml” (Mini-Sample, oft unter 80 cm-Quadrat Oberfläche)

Die Nettofüllmenge gehört ins gleiche Sichtfeld wie Verkehrsbezeichnung und Alkoholgehalt.

Sulfit-Allergen-Hinweis — wann er Pflicht wird

Nach LMIV Anhang II Nummer 12 sind “Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als SO2 berechnet” allergen-deklarationspflichtig. Weil Spirituosen keine Zutatenliste tragen, erscheint der Hinweis als separater Satz auf dem Etikett: “enthält Sulfite” oder “enthält Schwefeldioxid”.

Wo wird der Schwellenwert in der Praxis überschritten?

  • Fass-gereifte Brände mit Wein- oder Sherry-Vorgeschichte im Fass können Sulfit-Reste aufnehmen.
  • Liköre mit Wein-, Saft- oder Most-Anteil überschreiten den Schwellenwert häufig, weil Saft und Wein selbst sulfit-haltig sind.
  • Wermut-ähnliche Produkte mit Wein-Basis: typisch SO2-Werte 80 bis 150 mg/l, also klar deklarationspflichtig.
  • Klarer Obstbrand direkt aus der Maische ohne Lagerung: meist deutlich unter 10 mg/l, kein Hinweis erforderlich. Im Zweifel Laborwert holen.

Wenn der Hinweis Pflicht wird, gehoert er hervorgehoben aufs Etikett — analog zu Wein-Etiketten (siehe Wein-Etiketten Reform 2024). Ein Verstecken hinter QR-Code ist nicht zulässig.

Inverkehrbringer und Loskennzeichnung

Inverkehrbringer-Name und Anschrift. Nach LMIV Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe h Pflicht. Vollstaendige Postanschrift, kein Postfach. Bei Hofbrennereien meist die Brennerei-Adresse selbst, sofern dort der Brand bei dir entstanden ist. Bei Lohnbrennen ist der Auftraggeber Inverkehrbringer.

Loskennzeichnung. Pflicht nach Los-Kennzeichnungs-Richtlinie, separat oder ableitbar aus Charge plus Jahr. Format: “L” plus Charge plus Jahr, zum Beispiel “L 23-2026”. Bei Hofbrennereien oft kombiniert mit Brennrolle und Charge. Wichtig für Rückrufe und Rückverfolgbarkeit.

MHD — meistens entfällt

Nach LMIV Anhang X Nummer 1 Buchstabe d sind Getränke mit 10 oder mehr Volumenprozent Alkohol vom Mindesthaltbarkeitsdatum befreit. Praktisch betrifft das alle Hofbrennerei-Produkte ausser:

  • Liköre unter 10 Vol-Prozent (selten, weil Likör mindestens 15 Vol-Prozent hat — also faktisch nie)
  • Aromatisierte Weingetränke mit Spirituosen-Anteil unter 10 Vol-Prozent

Faktisch: Auf deinem Obstbrand, Korn, Geist und Likör ist kein MHD nötig. Loskennzeichnung bleibt Pflicht.

Nährwert-Kennzeichnung — entfällt für Spirituosen

Nach LMIV Artikel 16 Absatz 4 sind Getränke mit mehr als 1,2 Vol-Prozent Alkohol von der Nährwert-Pflicht und von der Zutatenverzeichnis-Pflicht ausgenommen. Der Unterschied zu Wein nach EU 2021/2117: Wein muss seit Dezember 2023 Zutatenliste und Nährwerte bereitstellen (mindestens elektronisch). Spirituosen fallen 2026 nicht unter diese Pflicht. Die EU diskutiert eine Ausweitung auf Spirituosen, beschlossen ist sie noch nicht.

Wer es freiwillig macht, kann mit “Pro 100 ml: 220 kcal” werben — muss dann aber die volle Nährwert-Tabelle nach Anhang XV bereitstellen.

Schriftgröße und der 80-cm-Quadrat-Sonderfall

Nach LMIV Artikel 13 Absatz 2 gilt:

  • Regulaer: Mindest-x-Höhe 1,2 mm für alle Pflichtangaben.
  • Sonderfall: Wenn die größte Oberfläche des Behältnisses kleiner als 80 cm-Quadrat ist, reicht eine x-Höhe von 0,9 mm.

Die x-Höhe ist die Höhe des Kleinbuchstabens “x”, nicht die Versalhöhe der Grossbuchstaben. Zwei Schriftarten mit gleicher Punktgröße können unterschiedliche x-Höhen liefern. Im Zweifel am gedruckten Layout messen, nicht am Punktwert im Programm.

Praktische Schwellen bei Hofbrennerei-Formaten:

FormatTypische Behältnis-OberflächeSchriftgrößen-Regel
0,7 L Standardflascheüber 80 cm-Quadrat1,2 mm x-Höhe Pflicht
0,5 L Schlankflaschemeist über 80 cm-Quadrat1,2 mm x-Höhe Pflicht
0,35 L oder 0,5 L Banderole-onlymanchmal unter 80 cm-Quadrat wenn nur Banderole gerechnet wirdEinzelfallprüfung — Behältnis zählt, nicht Etikett
200 ml Probier-Flascheoft unter 80 cm-Quadrat0,9 mm zulässig
100 ml Minimeist unter 80 cm-Quadrat0,9 mm zulässig
40 ml Samplerunter 80 cm-Quadrat0,9 mm zulässig

Wichtig: Die 80-cm-Quadrat-Schwelle bezieht sich nach LMIV-Wortlaut auf die “größte Oberfläche” der Verpackung oder des Behältnisses, nicht des Etiketts. Bei einer 100-ml-Glasflasche ist das die gesamte Flaschen-Außenfläche im aufgerollten Zustand, nicht nur das Banderole-Label. In Grenzfällen rechnet man sicherheitshalber konservativ: ist die Flasche selbst kleiner gleich 80 cm-Quadrat insgesamt, gilt der Sonderfall.

Reduzierte Pflichtangaben für noch kleinere Gebinde unter 10 cm-Quadrat regelt LMIV Artikel 16 Absatz 2 — nur Verkehrsbezeichnung, Allergene, Nettofüllmenge und MHD bleiben. Für Spirituosen ist diese Schwelle praktisch nie relevant, weil selbst 20-ml-Miniaturen meist mehr als 10 cm-Quadrat Oberfläche haben.

Wer tiefer in die x-Höhen-Logik einsteigen will, findet im Cornerstone Schriftgröße auf Etiketten — die 1,2-mm-Regel Mess-Anleitung und typische Beanstandungs-Fälle. Für die schnelle Pflichtangaben-Prüfung bietet der LMIV-Checker eine Eingabemaske für dein Etiketten-Layout.

Sichtfeld-Regel — drei Angaben gehören zusammen

Nach LMIV Artikel 13 Absatz 5 müssen Verkehrsbezeichnung, Nettofüllmenge und Alkoholgehalt im gleichen Sichtfeld stehen. Die EU-Leitlinien C 78/3 zur Spirituosen-Kennzeichnung präzisieren: lesbar mit einem Blick, ohne die Flasche drehen zu müssen.

Praxis-Folgen:

  • Bauch- und Rückenetikett separat mit Verkehrsbezeichnung vorne und Füllmenge hinten ist nicht zulässig.
  • Hals-Schleifen zählen oft nicht zum Hauptsichtfeld — kritisch betrachtet.
  • Designer-Etiketten mit Füllmenge in winziger Schrift am unteren Etiketten-Rand sind grenzwertig.

Sichere Lösung: Verkehrsbezeichnung als Hauptzeile, Alkoholgehalt und Nettofüllmenge in einer Zeile direkt darunter, alle drei in der gleichen Sichtfläche der Frontansicht.

Checkliste — was auf das 0,7-L-Etikett gehört, in Reihenfolge

Diese Reihenfolge entspricht keiner gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge, sondern einer praxis-bewährten Sicht-Logik:

  1. Verkehrsbezeichnung nach EU 2019/787 Anhang I (Obstbrand, Williams-Birnenbrand, Korn, Likör, etc.)
  2. Alkoholgehalt mit ”% vol” oder “Alk. … percent vol”, höchstens eine Nachkommastelle
  3. Nettofüllmenge in ml oder L
  4. Sulfit-Hinweis “enthält Sulfite”, falls über 10 mg/l (häufig bei fass-gereiften und Saft-haltigen Produkten)
  5. Inverkehrbringer Name und vollständige Anschrift
  6. Loskennzeichnung “L” plus Charge plus Jahr
  7. Optional: Sortenname, Herkunft, Brennjahr, Geschmacksbeschreibung — alles freiwillige Zusatzangaben, die keine Pflichtangabe ersetzen

Punkte 1 bis 3 müssen im gleichen Sichtfeld stehen. Punkte 4 bis 6 können auf das Rückenetikett wandern. Die Mindest-x-Höhe ist 1,2 mm für alle Pflichtangaben, 0,9 mm im 80-cm-Quadrat-Sonderfall.

Stolperfallen bei kleinen Flaschen — 0,35 L, 200 ml, 100 ml

Die 80-cm-Quadrat-Schwelle wird bei kleinen Gebinden zur entscheidenden Größe. Drei typische Fehlentscheidungen:

Fall 1: 0,35-L-Flasche mit kurzer Banderole. Etikett ist 30 cm-Quadrat, der Brennerei-Mitarbeiter rechnet “Etikett unter 80 cm-Quadrat, also 0,9 mm reicht”. Falsch — die Schwelle bezieht sich auf die Behältnis-Oberfläche, nicht auf das Etikett. Die 0,35-L-Flasche selbst hat oft mehr als 80 cm-Quadrat Außenfläche, also 1,2 mm Pflicht.

Fall 2: 100-ml-Probierflasche mit nahezu vollumlaufendem Etikett. Hier passt der Sonderfall meist tatsächlich — Behältnis-Oberfläche unter 80 cm-Quadrat, 0,9 mm zulässig. Aber: alle Pflichtangaben müssen weiterhin drauf passen. Die x-Höhen-Reduzierung allein loest das Platz-Problem nicht.

Fall 3: 40-ml-Sampler in Geschenkbox. Behältnis klar unter 80 cm-Quadrat, 0,9 mm zulässig. Trotzdem bleiben Verkehrsbezeichnung, Alkoholgehalt, Nettofüllmenge, Allergen, Inverkehrbringer und Los Pflicht. Die Geschenkbox als “aeussere Verpackung” zählt nach LMIV Artikel 8 zusätzlich — wenn die Sampler einzeln abgegeben werden, muss jeder Sampler komplett etikettiert sein.

DACH-Spezifika — DE, AT, CH

Deutschland. Vollzug durch die Lebensmittelüberwachung der Länder, für Spirituosen oft mit Steueraspekt durch die Zollverwaltung (Branntweinsteuer wurde durch Alkoholsteuer ersetzt). Lebensmittelchemische Untersuchungsaemter prüfen Sortenauthentizität (kein Aromen-Zusatz bei Obstbrand) und Alkoholgehalt-Toleranz.

Österreich. Vollzug durch AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) und die Bundeskellerinspektion für Wein-nahe Produkte. Das österreichische Lebensmittelbuch Kapitel B 23 (Spirituosen) ergänzt EU-Recht praxisnah, ist aber rechtlich nicht bindend wie eine Verordnung. Brennrecht-spezifisch: Abfindungsbrenner (kleine Hofbrenner unter 400 Liter Reinalkohol jaehrlich) haben vereinfachte Steuerlogik, an der Etiketten-Pflicht aendert sich nichts.

Schweiz. Eigene Spirituosenverordnung (LGV/VLpH) parallel zur EU-Logik. Bei Export in den EU-Markt muss EU-konform etikettiert werden. EU-Verkehrsbezeichnungen wie “Obstbrand” oder “Korn” sind in der Schweiz nicht 1:1 geschützt, in der Praxis aber identisch verwendet. Sulfit-Schwelle 10 mg/l ist EU-harmonisiert.

Cross-DACH Tipp: Wer in DE, AT und CH gleichzeitig verkauft, etikettiert nach der strengsten Variante. Das ist meist Österreich oder Deutschland — die Schweiz akzeptiert EU-Konformität.

Zusatzangaben — was du draufschreiben darfst

Pflicht ist die Basis, freiwillig ist der Differenzierungs-Hebel. Praxis-bewährte Zusatzangaben für Hofbrennereien:

  • Sortenangabe (“Williams-Birne”, “Mirabelle Nancy”) — sortenrein nach EU 2019/787, mindestens 85 Prozent der namensgebenden Sorte.
  • Herkunft (“aus dem Mostviertel”, “Schwarzwaelder Obstbrand”) — bei geschützten Herkunftsangaben siehe parallelen Cornerstone g.g.A. Spirituosen-Etiketten für Hofbrennereien.
  • Brennjahr als “Jahrgang 2024” oder “Brand 2024” — keine Pflicht, aber bei Sortenreinheit sinnvoll.
  • Fasslagerungs-Hinweis (“12 Monate im Eichenfass gereift”) — sachlich prüfbar, kein Marketing-Sprech.
  • Aussiebung-Hinweise (“ungefiltert”, “unzentrifugiert”) — sachlich prüfbar.
  • Trinkempfehlung (“bei 14 Grad Celsius geniessen”) — frei, keine Pflicht.

Was du NICHT draufschreiben darfst:

  • Gesundheitsbezogene Angaben (“verdauungsfördernd”, “kreislaufanregend”) — verboten nach Health-Claims-Verordnung.
  • Allgemeine Aussagen wie “natürlich” oder “rein” ohne Definition — irreführend.
  • Falsche Sortenangaben (Williams-Birnenbrand mit nur 60 Prozent Williams) — Beanstandung.

Praxis-Fazit für Hofbrennereien 2026

Spirituosen-Etiketten sind in der Pflichtangaben-Liste schlanker als Wurst- oder Marmeladen-Etiketten, aber strenger im Format. Drei Faktoren entscheiden in der Praxis über Konformität oder Beanstandung:

  1. Sichtfeld-Disziplin — Verkehrsbezeichnung, Alkoholgehalt und Nettofüllmenge gehören auf einen Blick lesbar zusammen.
  2. Alkoholgehalt-Toleranz — Plus/minus 0,3 Vol-Prozent ist eng. Lieber konservativ runden als knapp über der Schwelle stehen.
  3. 80-cm-Quadrat-Logik richtig verstehen — Behältnis, nicht Etikett. Bei 0,35-L-Flaschen oft Stolperstein.

Sulfit-Hinweis ist bei klaren Obstbränden meist nicht nötig, bei Likören und fass-gereiften Produkten häufig. Im Zweifel Laborwert holen — ein nachtraeglich nachgedruckter Sulfit-Hinweis ist günstiger als eine Beanstandung mit Rückruf.

MHD entfällt komplett bei mindestens 10 Vol-Prozent, Nährwert-Kennzeichnung ist 2026 nicht Pflicht. Beides wird durch die EU-Gesetzgebung beobachtet — bei Bewegung in der Spirituosen-Nährwert-Diskussion gehört das ins regelmäßige Etiketten-Audit.

Hofwerk plant im Etiketten-Werkzeug die automatische Prüfung der Sichtfeld-Regel und der Alkoholgehalt-Toleranz, kombiniert mit Brennerei-spezifischen Vorlagen für 0,7-L-, 0,5-L- und 100-ml-Formate.

Häufige Fragen

Muss ich auf einer 100-ml-Probierflasche wirklich alle Pflichtangaben unterbringen?
Ja, aber mit reduzierter Schriftgroesse. Liegt die groesste Oberflaeche des Behaeltnisses unter 80 cm-Quadrat, darf die x-Hoehe nach LMIV Artikel 16 Absatz 2 auf 0,9 mm reduziert werden. Verkehrsbezeichnung, Alkoholgehalt, Nettofuellmenge, Inverkehrbringer, Los und Allergen-Hinweis bleiben aber Pflicht. Naehrwerte sind ohnehin ausgenommen.
Welche Toleranz habe ich beim Alkoholgehalt auf dem Etikett?
Plus/minus 0,3 Vol-Prozent fuer reine Spirituosen oberhalb 1,2 Vol-Prozent nach LMIV Anhang XII Ziffer 4. Bei Likoeren oder Spirituosen mit eingelegten Fruechten oder Pflanzenteilen weitet sich die Toleranz auf bis zu 1,5 Vol-Prozent (Ziffer 3). Die Angabe muss in Volumenprozent mit hoechstens einer Nachkommastelle stehen, Format Alk. 40,0 percent vol oder 40 percent vol.
Brauche ich MHD auf der Schnapsflasche?
Nein. Nach LMIV Anhang X Nummer 1 Buchstabe d sind Getraenke mit 10 oder mehr Volumenprozent Alkohol vom MHD befreit. Praktisch betrifft das fast alle Hofbrennerei-Produkte ausser Likoeren unterhalb 10 Vol-Prozent. Loskennzeichnung bleibt aber Pflicht.
Muss "enthaelt Sulfite" auf jeden Obstbrand?
Nein, nur wenn die Sulfit-Konzentration ueber 10 mg/l beziehungsweise 10 mg/kg (als SO2 berechnet) liegt. Bei klaren Obstbraenden direkt aus der Maische ist das selten der Fall. Bei fass-gereiften Braenden, Wermut-aehnlichen Produkten und Likoeren mit Saft- oder Wein-Anteil aber haeufig, und dort wird der Hinweis Pflicht.
Darf ich "Obstler" oder "Hausgemachter Schnaps" als Verkehrsbezeichnung verwenden?
"Obstler" ist nach EU 2019/787 Anhang I Kategorie 9 als Obstbrand zulaessig, wenn der Brand aus zwei oder mehr Obstsorten kommt. "Hausgemachter Schnaps" ist keine geschuetzte Bezeichnung und ersetzt keine Verkehrsbezeichnung. Du brauchst die rechtliche Kategorie wie Obstbrand, Korn, Likoer oder Geist immer mit auf dem Etikett.

Quellen

  1. VO (EU) 1169/2011 (LMIV) — konsolidierte Fassung, insb. Art. 9, 13, 16 + Anhang X, XII
  2. VO (EU) 2019/787 — Begriffsbestimmung Spirituosen, Anhang I
  3. LGL Bayern — Kennzeichnung von Obstbraenden, Geisten, Korn und Likoeren
  4. EU-Kommission C 78/3 (2022) — Leitlinien zur Spirituosen-Kennzeichnung
  5. Kreis Mettmann — Merkblatt Spirituosen-Kennzeichnungselemente

Eigene Beobachtung: Beim Sichten oeffentlich abrufbarer Hofbrenner-Etiketten in DACH (Genussregionen.at + Direktvermarkter-Shops, April 2026) faellt zwei Stolperstellen besonders haeufig auf: erstens das Verstreuen von Verkehrsbezeichnung, Alkoholgehalt und Nettofuellmenge auf Vorder- und Rueckenetikett, obwohl diese drei Angaben nach EU-Leitlinien C 78/3 ins gleiche Sichtfeld gehoeren. Zweitens fehlende oder zu eng ausgelegte Sulfit-Hinweise bei fass-gereiften Braenden und Likoeren mit Wein- oder Saft-Anteil oberhalb der 10-mg/l-Schwelle.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Vor Druckfreigabe einer neuen Etiketten-Serie empfehlen wir eine Prüfung durch deine zuständige Lebensmittelaufsicht oder einen Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Verordnungen: 20. Mai 2026.