Die Nährwerttabelle für Sirup bezieht sich auf den puren, unverdünnten Sirup — denn nach Art. 31 Abs. 3 LMIV gelten die Werte für das Lebensmittel „zum Zeitpunkt des Verkaufs”. Werte für das fertige Getränk sind nur erlaubt, wenn eine genaue Zubereitungsangabe dabeisteht und sich die Werte auf das verbrauchsfertige Getränk beziehen.
Genau an dieser Stelle sind schon große Marken angeeckt: Darbo deklarierte beim schwarzen Johannisbeersirup nur die Werte des verdünnten Getränks, bei den YO-Sirupen kritisierten Verbraucherschützer dasselbe Muster. Für dich als Direktvermarkter ist die Frage praktischer: Was gehört in deine Tabelle, und wie kommst du ohne Labor an die Zahlen? Dieser Beitrag klärt die Bezugsgröße, die Big 7, den Rechenweg und die erlaubten Toleranzen. Die übrigen Pflichtangaben für die Flasche — Bezeichnung, Zutatenliste, QUID — findest du im Beitrag Sirup-Etiketten: Pflichtangaben für Holunder- und Fruchtsirup.
Beziehen sich die Nährwerte auf puren oder verdünnten Sirup?
Auf den puren Sirup. Die LMIV regelt das in Artikel 31 Absatz 3, Satz 1: „Der Brennwert und die Nährstoffmengen … sind diejenigen des Lebensmittels zum Zeitpunkt des Verkaufs.” Verkauft wird die Flasche mit unverdünntem Sirup — also gehören die Werte des unverdünnten Sirups in die Tabelle. Dass der Kunde später mit Wasser mischt, ändert daran erst einmal nichts.
Wie sehr diese Frage in der Praxis brennt, zeigen drei dokumentierte Fälle aus Österreich und Deutschland:
- Darbo Schwarzer Johannisbeersirup (Konsument.at, 12.11.2015): Deklariert waren nur die Werte des im Verhältnis 1:6 verdünnten Getränks — laut Etikett 13 g Zucker und 51 kcal je 100 ml. Werte für den puren Sirup fehlten; in einer Produktinformation eines Großhändlers fehlte zusätzlich der Hinweis auf die Verdünnung.
- YO Holunderblütensirup: Die Nährwerte waren nur für die „1+7”-Verdünnung deklariert — 9,3 g Zucker je 100 ml Fertiggetränk. Das Portal Lebensmittelklarheit hielt fest: rechtlich zulässig, aber „Um einen Produktvergleich zu ermöglichen, wäre der Bezug der Nährwerte auf 100 Milliliter [Sirup] erforderlich”.
- Konsument.at zu YO (08.09.2022): Mit 1+8 gemischt kommt das Getränk auf rund 8 g Zucker je 100 ml. Ein 250-ml-Glas liefert je nach Mischung 17,5 bis 27,5 g Zucker. Weil die Hersteller Mischverhältnisse von 1:6 bis 1:9 ansetzen, lassen sich die Angaben verschiedener Sirupe kaum noch vergleichen.
Die Lehre für dein Etikett: Wer nur verdünnte Werte zeigt, macht sein Produkt auf dem Papier „leichter” — und erntet dafür Kritik von Verbraucherschützern, selbst wenn die Angabe formal zulässig ist.
Darfst du die Werte für das fertige Getränk angeben?
Ja — aber nur unter zwei Bedingungen. Artikel 31 Absatz 3, Satz 2 LMIV sagt wörtlich: „Gegebenenfalls können sich diese Informationen auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen.”
Übersetzt heißt das:
- Die Zubereitungsangabe muss ausreichend genau sein — also ein präzises Mischverhältnis wie „verdünnt 1 + 6”, und zwar direkt bei der Tabelle, nicht irgendwo versteckt auf der Rückseite. Fehlt dieser Hinweis in weitergegebenen Produktinformationen, entsteht genau die Verwechslung, die Konsument.at im Darbo-Fall beschreibt.
- Die Werte müssen sich auf das verbrauchsfertige Getränk beziehen — so wie es der Kunde nach deiner Anleitung tatsächlich mischt.
Es ist also nicht verboten, nur verdünnte Werte zu deklarieren. Für Direktvermarkter gibt es trotzdem ein starkes Argument für den puren Bezug: Deine Kundschaft kann Produkte nur vergleichen, wenn alle auf derselben Basis deklarieren — und die Basis nach der Grundregel ist der pure Sirup. Wer beides zeigen will, setzt zwei Spalten nebeneinander: „je 100 ml Sirup” und „je 100 ml verdünnt 1 + 6”. Damit bedienst du die Grundregel und gibst trotzdem die Alltagszahl fürs fertige Glas — genau die Transparenz, die Lebensmittelklarheit im YO-Fall angemahnt hat.
Brauchst du als Direktvermarkter überhaupt eine Nährwerttabelle?
Häufig nicht. Anhang V der LMIV listet Lebensmittel, die von der Nährwertdeklaration ausgenommen sind. Nummer 19 nennt: „Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.” Das ist der klassische Fall: Du kochst deinen Holundersirup selbst und verkaufst ihn ab Hof, am Markt oder an den Laden im Ort.
Für Österreich bestätigt das die Landwirtschaftskammer: Sie führt die Nährwertkennzeichnung ausdrücklich unter den Ausnahmen für die Direktvermarktung und bietet ein Muster-Etikett für Fruchtsaft, Nektar und Sirup an.
Zwei Punkte solltest du dabei im Blick behalten:
- Der Vertriebsweg entscheidet. Die Ausnahme knüpft an die direkte Abgabe in kleinen Mengen. Fernabsatz gilt in der Regel nicht als direkte Abgabe — in Österreich kann ein regional begrenzter Versand die Ausnahme aber wahren. Im Zweifel mit der Lebensmittelaufsicht klären. Die Details zur Ausnahme — was als „kleine Menge” und „lokal” gilt — stehen im Grundsatzartikel Nährwertkennzeichnung: Pflicht oder nicht?.
- Mini-Fläschchen sind extra geregelt. Nach Anhang V Nummer 18 sind auch Verpackungen ausgenommen, deren größte Oberfläche weniger als 25 cm² beträgt — das betrifft etwa Probierfläschchen.
Willst du trotz Ausnahme freiwillig eine Tabelle aufdrucken — viele Kunden erwarten sie schlicht —, dann halte dich an die Form aus den nächsten Abschnitten.
Wie berechnest du die Nährwerte für deinen Sirup — ohne Labor?
Du darfst rechnen statt messen. Die LMIV liefert die Umrechnungsfaktoren gleich mit, in Anhang XIV:
| Nährstoff | je Gramm |
|---|---|
| Kohlenhydrate | 17 kJ / 4 kcal |
| Eiweiß | 17 kJ / 4 kcal |
| Fett | 37 kJ / 9 kcal |
Klassischer Sirup besteht im Kern aus Zucker und Wasser. Wasser liefert keinen Brennwert — also bestimmt der Zucker das Ergebnis praktisch allein: Brennwert = Zucker × 4 kcal (bzw. × 17 kJ).
Der Rechenweg in drei Schritten — die Zahlen im Beispiel sind frei gewählt, setz deine eigenen Rezeptmengen ein:
- Zucker im Ansatz zusammenzählen. Addiere den Kristallzucker deines Rezepts plus den Zucker, der über Saft oder Auszug hineinkommt (laut Datenblatt oder Nährwertangabe deiner Zutaten). Beispiel: Dein Ansatz ergibt 10 kg fertigen Sirup und enthält insgesamt 6 kg Zucker.
- Auf 100 g umrechnen. 6.000 g Zucker ÷ 10.000 g Sirup × 100 = 60 g Zucker je 100 g.
- Brennwert berechnen. 60 g × 17 kJ = 1.020 kJ und 60 g × 4 kcal = 240 kcal je 100 g.
Ein Hinweis zur Einheit: Diese Rechnung liefert Werte je 100 g. Willst du stattdessen je 100 ml deklarieren, brauchst du zusätzlich die Dichte deines Sirups — ein Milliliter zuckerreicher Sirup wiegt mehr als ein Milliliter Wasser. Praktisch löst du das mit Messbecher und Waage: 100 ml deines Sirups abmessen, wiegen und die Werte auf dieser Basis umrechnen. Oder du deklarierst gleich je 100 g — beides ist zulässig.
Was muss in die Tabelle — und in welcher Reihenfolge?
Pflicht sind die sogenannten Big 7, in fester Reihenfolge: Brennwert, Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz. Die Darstellung erfolgt in Tabellenform nach Anhang XV der LMIV — für Österreich bestätigt das auch die WKO in ihrem Merkblatt zur Nährwertkennzeichnung. Und Artikel 32 Absatz 2 legt die Bezugsgröße fest: Die Werte sind je 100 g oder je 100 ml anzugeben.
So sieht das Grundgerüst für deinen Sirup aus (Werte einsetzen):
| Nährwerte | je 100 ml unverdünnter Sirup |
|---|---|
| Brennwert | … kJ / … kcal |
| Fett | … g |
| — davon gesättigte Fettsäuren | … g |
| Kohlenhydrate | … g |
| — davon Zucker | … g |
| Eiweiß | … g |
| Salz | … g |
Halte die Reihenfolge exakt ein und lass keine der sieben Zeilen weg. Eine halbe Tabelle — etwa nur Brennwert und Zucker — erfüllt die Vorgabe nicht.
Darf zusätzlich eine Angabe „pro Glas” auf das Etikett?
Ja, aber nur zusätzlich zur 100-g- oder 100-ml-Angabe, nie als Ersatz. Artikel 33 Absatz 1 LMIV erlaubt die Angabe je Portion — beim Sirup wäre das etwa das fertig gemischte Glas. Zwei Bedingungen: Die Portion muss quantifiziert sein (also etwa „1 Glas = 250 ml Fertiggetränk” mit dem genauen Mischverhältnis), und die Anzahl der Portionen je Packung muss auf dem Etikett stehen.
Gerade beim Sirup ist die Portionsangabe heikel, wie der Konsument.at-Vergleich der YO-Sirupe zeigt: Je nachdem, ob mit 1:6 oder 1:9 gemischt wird, landen im selben 250-ml-Glas sehr unterschiedliche Zuckermengen. Wenn du eine Portionsspalte nutzt, dann mit deinem klar angegebenen Mischverhältnis — sonst stiftest du mehr Verwirrung, als du Klarheit schaffst.
Wie genau müssen deine berechneten Werte sein?
Berechnete Nährwerte sind Durchschnittswerte — und dafür gibt es amtlich dokumentierte Toleranzen. Der EU-Leitfaden zu Toleranzen für Nährwertangaben (Dezember 2012) nennt für Zucker und Kohlenhydrate diese Spannen:
| Zuckergehalt je 100 g | erlaubte Abweichung |
|---|---|
| über 40 g | ± 8 g |
| 10 bis 40 g | ± 20 % |
| unter 10 g | ± 2 g |
Liegt dein berechneter Zuckerwert also über 40 g je 100 g, darf der tatsächliche Wert um bis zu 8 g davon abweichen. Das ist ein ordentlicher Puffer für natürliche Schwankungen — etwa beim Zuckergehalt deiner Früchte von Jahr zu Jahr. Ein sauber aus dem Rezept gerechneter Wert liegt damit im Rahmen; ein Labor brauchst du dafür nicht.
Fazit: Die Tabelle für den puren Sirup, gerechnet aus dem eigenen Rezept
- Bezugsgröße: Die Nährwerte gelten für den Sirup, wie du ihn verkaufst — unverdünnt (Art. 31 Abs. 3 LMIV).
- Verdünnte Werte: erlaubt, aber nur mit präziser Zubereitungsangabe direkt bei der Tabelle und Bezug auf das verbrauchsfertige Getränk. Am transparentesten: beide Spalten.
- Ausnahme: Bei handwerklicher Herstellung und direkter Abgabe in kleinen Mengen entfällt die Pflicht (Anhang V Nr. 19) — beim Fernabsatz in der Regel nicht; in Österreich kann ein regional begrenzter Versand sie aber wahren.
- Rechnen statt messen: Zucker je 100 g ermitteln, mit 17 kJ bzw. 4 kcal je Gramm multiplizieren (Anhang XIV).
- Form: Big 7 in fester Reihenfolge, als Tabelle, je 100 g oder je 100 ml; Portionsangaben nur zusätzlich und quantifiziert.
Damit steht der Nährwert-Block deines Etiketts. Für den Rest der Flasche — Bezeichnung, Zutatenreihenfolge und den Fruchtanteil in Prozent — lies die Beiträge Sirup-Etiketten: Pflichtangaben und QUID-Berechnung mit Beispielen.